Die EmpCo-Checkliste für Umweltangaben
Welche Ihrer Umweltversprechen würden am 27. September 2026 noch Bestand haben?
Die Richtlinie (EU) 2024/825, bekannt als „EmpCo“, gilt ab dem 27. September 2026 in der gesamten EU. Sie regelt neu, welche Angaben ein Unternehmen über seine Produkte machen darf, und wird durch das bestehende Verbraucher- und Wettbewerbsrecht durchgesetzt. Die Sanktionen werden von jedem Mitgliedstaat festgelegt und können bei groß angelegten grenzüberschreitenden Verstößen mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmers in den betroffenen Mitgliedstaaten betragen. Diese Checkliste gilt für den EU-Markt.
Es gibt keine Punktewertung. Was Ihnen am Ende bleibt, ist eine klare Unterscheidung: die Angaben, die in ihrer jetzigen Form nicht zulässig sind, und die Angaben, die Sie noch nicht belegen können.
Die acht Fragen
Die Fragen 5 bis 7 stellen keine Verbote gemäß EmpCo dar. Sie legen vielmehr fest, ob Sie den Nachweis an dem Tag erbringen können, an dem jemand ihn verlangt. Die Fragen 1 bis 4 und 8 gehen auf konkrete Verbote gemäß EmpCo zurück.
Ihre Ansprüche
Je eine Antwort pro Zeile. Beantworten Sie jede Frage mit „Ja“, „Nein“, „entfällt“ oder lassen Sie das Feld leer. Die Spaltennummern entsprechen den acht Fragen oben. Ihre Eingaben werden in diesem Browser gespeichert.
| Anspruch in der veröffentlichten Fassung | Wo es vorkommt | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
|---|
Dein Ergebnis
Lesen Sie die fertige Tabelle in beide Richtungen durch. In jeder Zeile weist ein einzelnes „Nein“ darauf hin, dass dieser Antrag geprüft werden muss. In jeder Spalte deutet eine Reihe von leeren Feldern oder „Neins“ auf ein Systemproblem hin, das sich bei jedem neuen Antrag wiederholen wird.
- Ein „Nein“ bei den Fragen 1, 3, 4 oder 8 – ein Verbot. Die Angabe in ihrer vorliegenden Form ist in der EU ab dem 27. September 2026 nicht mehr zulässig, unabhängig davon, welche Nachweise dafür vorliegen.
- Ein „Nein“ bei Frage 2 – hängt von der Angabe ab. Bei einer allgemeinen Angabe stellt eine Nachweise, die auf demselben Medium nicht klar und deutlich hervorgehoben ist, an sich schon ein Verbot dar. Bei einer konkreten Angabe kann die Angabe zwar zulässig sein, jedoch nicht in der dargestellten Form: Der Nachweis muss direkt neben der Angabe erscheinen, nicht an anderer Stelle.
- Ein „Nein“ bei Frage 5 – eine unterbrochene Kette. Niemand ist für die Behauptung verantwortlich, daher wird der Nachweis nicht auf dem neuesten Stand gehalten.
- Ein „Nein“ bei Frage 6 oder 7 – ein Hinweis auf eine Exposition. Die Behauptung mag durchaus zutreffen, aber Sie können derzeit nicht nachweisen, dass dies der Fall ist.
- Ein Leerfeld – ein „Nein“, bis jemand einen Blick darauf geworfen hat. Die meisten Organisationen stoßen auf mehr Leerfelder, als sie erwartet hatten.
- „N/A“ bedeutet, dass die Frage auf diesen Anspruch nicht zutrifft und daher nicht zu dessen Lasten geht.
- Eine Spalte mit leeren Feldern ist eher ein Systemproblem als ein Problem mit der Abrechnung, und es wird bei jeder weiteren Abrechnung erneut auftreten.
Wie es mit den einzelnen Ansprüchen weitergeht
Eine Behauptung, die Sie selbst bewertet haben, bleibt eine Behauptung, die Sie selbst bewertet haben – und sie hat nur so viel Gewicht wie Ihre eigene Bestätigung. Hier kommt Speeki ins Spiel.
Speeki GreenDesk™
Prüft jeden einzelnen Anspruch vor seiner Veröffentlichung anhand der geltenden Standards und Vorschriften. Jede Entscheidung wird von einem namentlich genannten Speeki-Experten abgezeichnet.
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