Wie die ASRS-Sicherheit die Prüfungsausschüsse dazu veranlasst, die Nachhaltigkeitsüberwachung zu verstärken

Die Australian Sustainability Reporting Standards (ASRS) haben einen umfassenden Rahmen für die Überprüfung eingeführt, der die Art und Weise, wie Unternehmen die Überprüfung und Überwachung klimabezogener Angaben angehen müssen, grundlegend verändert. Da ab dem 1. Juli 2030 eine vollständige Prüfung der Klimainformationen vorgeschrieben ist und die Prüfungsanforderungen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 30. Juni 2030 schrittweise eingeführt werden, müssen Unternehmen nun wirksame Governance-Strukturen und Aufsichtsmechanismen für Prüfungsausschüsse einrichten, um die Einhaltung dieser sich weiterentwickelnden Anforderungen sicherzustellen.
Der Zeitplan für die schrittweise Sicherstellung
Das ASRS-Sicherheitsrahmenwerk folgt einem sorgfältig strukturierten Zeitplan, der es Unternehmen ermöglicht, schrittweise Fähigkeiten aufzubauen und gleichzeitig immer strengere Anforderungen zu erfüllen. Dies wird wahrscheinlich mit einer begrenzten Sicherheit der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen ab dem ersten Jahr beginnen, wodurch Unternehmen die Möglichkeit erhalten, grundlegende Sicherheitsprozesse zu etablieren, bevor sie sich den vollständigen Audit-Anforderungen stellen müssen.
Der schrittweise Ansatz berücksichtigt die erheblichen Herausforderungen, denen Unternehmen bei der Umsetzung umfassender Nachhaltigkeitsprüfungsverfahren gegenüberstehen. Im Gegensatz zur traditionellen Finanzberichterstattung erfordern Nachhaltigkeitsinformationen oft komplexe Datenerfassungsprozesse, neuartige Messmethoden und funktionsübergreifende Koordination, deren Entwicklung und Ausreifung Zeit braucht.
Die Anforderungen an die Gewährleistung folgen einem stufenweisen Ansatz, der mit einer angemessenen Gewährleistung aller klimabezogenen Finanzangaben für die Geschäftsjahre ab dem 1. Juli 2030 endet. Dieser Zeitplan gibt den Unternehmen etwa fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Systeme, Prozesse und Fähigkeiten aufzubauen, die für eine umfassende Nachhaltigkeitsgewährleistung erforderlich sind, und gleichzeitig die unmittelbaren Anforderungen an eine begrenzte Gewährleistung zu erfüllen.
Verständnis von Sicherheitsstufen und Anforderungen
Das ASRS-Rahmenwerk unterscheidet zwischen verschiedenen Zuverlässigkeitsstufen, die jeweils unterschiedliche Ansätze zur Überprüfung und Überwachung erfordern. Die begrenzte Zuverlässigkeit, die in den Anfangsphasen gilt, bietet ein moderates Maß an Vertrauen, dass die Nachhaltigkeitsinformationen frei von wesentlichen Falschangaben sind. Diese Zuverlässigkeitsstufe erfordert weniger umfangreiche Prüf- und Verifizierungsverfahren als die angemessene Zuverlässigkeit, verlangt jedoch dennoch strenge interne Kontrollen und externe Verifizierungsprozesse.
Die ab 2030 geforderte angemessene Sicherheit bietet ein hohes Maß an Vertrauen, dass die Nachhaltigkeitsinformationen frei von wesentlichen Falschangaben sind. Dieses Maß an Sicherheit erfordert umfassende Prüfungsverfahren, eine ausführliche Dokumentation und strenge interne Kontrollsysteme, die mit denen vergleichbar sind, die bei der Prüfung von Jahresabschlüssen zum Einsatz kommen.
Der Übergang von einer begrenzten zu einer angemessenen Sicherheit stellt eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen dar und erfordert erhebliche Investitionen in Systeme, Prozesse und Fähigkeiten. Unternehmen müssen sich unverzüglich auf diese verschärften Anforderungen vorbereiten, auch wenn sie sich zunächst auf die ursprünglichen Verpflichtungen zur begrenzten Sicherheit konzentrieren.
Aufgaben des Prüfungsausschusses gemäß ASRS
Der Prüfungsausschuss spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Nachhaltigkeitsprüfungsprozesse, wobei seine Aufgaben weit über die traditionelle Überwachung des Jahresabschlusses hinausgehen. Gemäß den ASRS-Anforderungen müssen Prüfungsausschüsse sicherstellen, dass die Prozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung denselben Standards hinsichtlich Genauigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen wie die Finanzberichterstattung.
Prüfungsausschüsse müssen die Auswahl und das Management von Anbietern von Nachhaltigkeitsprüfungen überwachen und sicherstellen, dass externe Prüfer über die erforderliche Fachkompetenz und Unabhängigkeit verfügen, um glaubwürdige Prüfungsleistungen zu erbringen. Dazu gehört die Bewertung der Qualifikationen der Prüfungsanbieter, die Beurteilung ihres Verständnisses der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sicherstellung, dass die mit der Prüfung beauftragten Teams über die erforderliche technische Fachkompetenz verfügen.
Der Ausschuss muss außerdem geeignete Kontrollmechanismen für die Erfassung, Messung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten einrichten. Dazu gehören die Überprüfung interner Kontrollsysteme, die Bewertung der Angemessenheit von Governance-Strukturen und die Sicherstellung, dass Nachhaltigkeitsinformationen vor ihrer Veröffentlichung geeigneten Überprüfungs- und Verifizierungsverfahren unterzogen werden.
Prüfungsausschüsse müssen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsprüfungsprozesse ordnungsgemäß in bestehende Mechanismen zur Überwachung der Finanzberichterstattung integriert werden. Diese Integration gewährleistet die Konsistenz zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, vermeidet Doppelarbeit und gewährleistet eine umfassende Überwachung aller wesentlichen Unternehmensveröffentlichungen.
Aufbau interner Fähigkeiten für die Sicherstellung der Bereitschaft
Eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsprüfung erfordert erhebliche interne Kapazitäten, die viele Organisationen noch aufbauen müssen. Unternehmen müssen in den Aufbau solider Datenerfassungssysteme, die Einrichtung geeigneter interner Kontrollen und die Entwicklung von Personal mit dem erforderlichen Fachwissen investieren, um umfassende Prüfprozesse zu unterstützen.
Die Datenerfassungsfunktionen müssen über traditionelle Finanzinformationen hinausgehen und auch Umweltdaten, soziale Kennzahlen und Governance-Informationen umfassen, die über mehrere Geschäftsfunktionen und geografische Standorte hinweg erfasst werden können. Dies erfordert die Einrichtung standardisierter Datenerfassungsprozesse, die Umsetzung geeigneter Qualitätskontrollmaßnahmen und die Sicherstellung, dass Datenquellen ordnungsgemäß dokumentiert und überprüfbar sind.
Interne Kontrollsysteme müssen so gestaltet sein, dass sie die Genauigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen gewährleisten. Dazu gehören die Umsetzung einer angemessenen Aufgabentrennung, die Einrichtung von Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Entwicklung von Dokumentationsstandards, die externe Sicherungsprozesse unterstützen.
Die Personalentwicklung ist für den Aufbau interner Assurance-Kompetenzen von entscheidender Bedeutung. Unternehmen müssen in Schulungsprogramme investieren, die den Mitarbeitern helfen, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verstehen, geeignetes technisches Fachwissen zu entwickeln und die beruflichen Kompetenzen aufzubauen, die für eine effektive Unterstützung der Assurance-Prozesse erforderlich sind.
Auswahl und Verwaltung von Versicherungsanbietern
Die Auswahl geeigneter Assurance-Anbieter ist eine wichtige Entscheidung, die die Qualität und Wirksamkeit von Nachhaltigkeits-Assurance-Prozessen maßgeblich beeinflusst. Unternehmen müssen potenzielle Anbieter anhand ihrer technischen Fachkompetenz, ihrer Branchenerfahrung und ihres Verständnisses der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung bewerten.
Die technischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsprüfung unterscheiden sich erheblich von denen der traditionellen Finanzprüfung. Die Prüfer müssen sich mit Klimawissenschaft, Umweltmessmethoden und Rahmenwerken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auskennen und gleichzeitig angemessene professionelle Skepsis und Unabhängigkeit wahren.
Branchenerfahrung ist für die Nachhaltigkeitsprüfung besonders wichtig, da verschiedene Sektoren unterschiedlichen Nachhaltigkeitsrisiken und Herausforderungen bei der Berichterstattung ausgesetzt sind. Unternehmen sollten Prüfungsdienstleistern den Vorzug geben, die über einschlägige Branchenerfahrung verfügen und nachweislich in der Lage sind, branchenspezifische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen.
Die Verwaltung der Beziehungen zu den Assurance-Anbietern erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Koordination. Unternehmen müssen klare Kommunikationskanäle einrichten, angemessene Rollen und Verantwortlichkeiten definieren und sicherstellen, dass die Assurance-Anbieter Zugang zu den Informationen und Mitarbeitern haben, die für die Durchführung wirksamer Assurance-Verfahren erforderlich sind.
Aufbau effektiver Governance-Strukturen
Eine wirksame Nachhaltigkeitssicherung erfordert Governance-Strukturen, die Rollen, Verantwortlichkeiten und Mechanismen der Rechenschaftspflicht innerhalb der gesamten Organisation klar definieren. Dazu gehört die Einrichtung geeigneter Berichtswege, die Festlegung von Entscheidungsbefugnissen und die Gewährleistung, dass die Nachhaltigkeitssicherung von der Geschäftsleitung und dem Vorstand angemessene Aufmerksamkeit erhält.
Governance-Strukturen müssen der funktionsübergreifenden Natur der Nachhaltigkeitsberichterstattung Rechnung tragen, die häufig mehrere Geschäftsbereiche, Funktionsbereiche und geografische Standorte umfasst. Klare Koordinierungsmechanismen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsinformationen in allen relevanten Organisationsbereichen einheitlich erfasst, gemessen und berichtet werden.
Der Governance-Rahmen muss auch die Integration der Nachhaltigkeitssicherung in bestehende Risikomanagement- und interne Kontrollsysteme berücksichtigen. Diese Integration gewährleistet, dass Nachhaltigkeitsrisiken angemessen identifiziert, bewertet und gesteuert werden, während gleichzeitig eine umfassende Übersicht über alle wesentlichen Geschäftsrisiken gewahrt bleibt.
Die Anforderungen an die Dokumentation und Aufbewahrung von Unterlagen für die Nachhaltigkeitsprüfung sind umfangreich und erfordern geeignete Governance-Strukturen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Unternehmen müssen klare Dokumentationsstandards festlegen, geeignete Verfahren zur Aufbewahrung von Unterlagen einführen und sicherstellen, dass alle prüfungsrelevanten Informationen ordnungsgemäß gepflegt und zugänglich sind.
Den Übergang zur vollständigen Sicherheit bewältigen
Der Übergang von einer begrenzten zu einer angemessenen Sicherheit stellt eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen dar, auf die sich Unternehmen unverzüglich vorbereiten müssen. Dieser Übergang erfordert erhebliche Investitionen in Systeme, Prozesse und Fähigkeiten, während gleichzeitig die Einhaltung der derzeitigen begrenzten Sicherheitsverpflichtungen gewährleistet werden muss.
Unternehmen sollten umfassende Übergangspläne entwickeln, in denen die notwendigen Schritte zur Erreichung einer vollständigen Sicherheitsbereitschaft bis 2030 dargelegt sind. Diese Pläne sollten Systemaktualisierungen, Prozessverbesserungen, Kapazitätsentwicklungen und Verbesserungen der Unternehmensführung umfassen, die zur Erfüllung angemessener Sicherheitsanforderungen erforderlich sind.
Der Übergangsplanungsprozess sollte regelmäßige Bewertungen der Bereitschaft zur Einhaltung der Vorschriften umfassen, mit klaren Meilensteinen und Leistungsindikatoren, die den Fortschritt auf dem Weg zur vollständigen Einhaltung der Vorschriften verfolgen. Diese kontinuierliche Überwachung stellt sicher, dass Unternehmen auf dem richtigen Weg sind, um die Anforderungen für 2030 zu erfüllen, und gleichzeitig potenzielle Probleme frühzeitig im Übergangsprozess erkennen und angehen können.
Unternehmen sollten auch in Betracht ziehen, freiwillige Aufträge zur Erlangung einer angemessenen Sicherheit durchzuführen, bevor diese verpflichtend werden. So können sie wertvolle Erfahrungen sammeln und Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren, bevor sie mit regulatorischen Anforderungen konfrontiert werden. Dieser proaktive Ansatz kann Unternehmen dabei helfen, ihre Sicherungsprozesse zu verfeinern und Vertrauen in ihre Fähigkeiten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Technologie- und Systemanforderungen
Eine wirksame Nachhaltigkeitssicherung erfordert hochentwickelte Technologiesysteme, die in der Lage sind, Nachhaltigkeitsinformationen mit derselben Genauigkeit und Zuverlässigkeit wie Finanzberichtssysteme zu erfassen, zu verarbeiten und zu melden. Unternehmen müssen in eine geeignete technologische Infrastruktur investieren, um umfassende Sicherungsprozesse zu unterstützen.
Datenmanagementsysteme müssen in der Lage sein, das Volumen, die Komplexität und die Vielfalt von Nachhaltigkeitsinformationen zu bewältigen und gleichzeitig angemessene Standards in Bezug auf Sicherheit, Genauigkeit und Zugänglichkeit einzuhalten. Dazu gehören die Implementierung geeigneter Datenvalidierungsverfahren, die Einrichtung von Backup- und Wiederherstellungsfunktionen sowie die Sicherstellung, dass die Systeme externe Sicherungsverfahren unterstützen können.
Die Integration zwischen Nachhaltigkeitsberichtssystemen und der bestehenden Finanzberichterstattungsinfrastruktur ist unerlässlich, um Konsistenz und Effizienz in den Sicherungsprozessen zu gewährleisten. Unternehmen sollten Lösungen priorisieren, die einen nahtlosen Datenfluss zwischen den Systemen ermöglichen und gleichzeitig eine angemessene Aufgabentrennung und Kontrollmechanismen gewährleisten.
Technologiesysteme müssen auch die Anforderungen an die Dokumentation und Aufbewahrung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstützen. Dazu gehören die Führung geeigneter Prüfpfade, die Unterstützung externer Prüfungsverfahren und die Sicherstellung, dass alle relevanten Informationen ordnungsgemäß dokumentiert und zugänglich sind.
Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung
Die Landschaft der Nachhaltigkeitsprüfung entwickelt sich weiterhin rasant, mit sich ändernden regulatorischen Anforderungen, neuen Best Practices und fortschreitenden technologischen Lösungen. Unternehmen müssen Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung einrichten, um sicherzustellen, dass ihre Prüfungskapazitäten effektiv und konform bleiben.
Regelmäßige Überprüfungen der Sicherungsprozesse und -kapazitäten sind unerlässlich, um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und sicherzustellen, dass die Systeme und Verfahren den aktuellen Anforderungen weiterhin angemessen sind. Bei diesen Überprüfungen sollten sowohl die Wirksamkeit der aktuellen Sicherungsprozesse als auch die Angemessenheit der Vorbereitungen für zukünftige Anforderungen bewertet werden.
Unternehmen sollten auch die Entwicklungen bei den Standards zur Nachhaltigkeitsprüfung, den regulatorischen Anforderungen und den Best Practices der Branche beobachten, um sicherzustellen, dass ihre Ansätze aktuell und wirksam bleiben. Dieser Überwachungsprozess sollte die regelmäßige Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, Aufsichtsbehörden und Branchenkollegen umfassen, um über neue Trends und Anforderungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Schlussfolgerung
Die ASRS-Sicherheitsanforderungen stellen eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Unternehmen die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung angehen müssen. Sie erfordern umfassende Governance-Strukturen, starke interne Kapazitäten und eine wirksame Überwachung durch den Prüfungsausschuss. Der zeitlich gestaffelte Umsetzungsplan gibt den Unternehmen Zeit, die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen und gleichzeitig die unmittelbaren Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
Die erfolgreiche Erfüllung der ASRS-Sicherheitsanforderungen hängt von frühzeitigen Investitionen in geeignete Systeme, Prozesse und Fähigkeiten in Verbindung mit effektiven Governance-Strukturen und der Aufsicht durch den Prüfungsausschuss ab. Unternehmen, die einen proaktiven Ansatz zum Aufbau von Sicherheitsbereitschaft verfolgen, sind besser in der Lage, sich wandelnde Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig das Vertrauen der Stakeholder in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aufrechtzuerhalten.
Der Übergang zu einer vollständigen Qualitätssicherung bis 2030 stellt für Unternehmen sowohl eine große Herausforderung als auch eine Chance dar, ihr Engagement für Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Beweis zu stellen. Organisationen, die diese Anforderungen annehmen und in wirksame Qualitätssicherungskapazitäten investieren, werden besser in der Lage sein, die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen und ihre Wettbewerbsposition in einem zunehmend auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftsumfeld zu behaupten.