ISO-Regeln.

(Stand: 18. November 2024)

Um sicherzustellen, dass Speeki die Anforderungen seiner ISO-Zertifizierung erfüllt, gelten einige spezifische Regeln, die nur für Speeki Europe und unsere ISO-Zertifizierungsprojekte gelten.

Unparteilichkeit

Speeki Europe ist als akkreditierte Zertifizierungsstelle bestrebt, bei der Zertifizierung im Bereich Korruptionsbekämpfung und Compliance (sowie bei allen anderen Zertifizierungen, für die sie in Zukunft akkreditiert wird) Spitzenleistungen zu erbringen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt Speeki Europe größten Wert auf die folgenden vier Grundsätze:

  • Fachwissen in den Bereichen Korruptionsbekämpfung und allgemeine Compliance

  • Professionalität in der Wirtschaftsprüfung

  • Unparteilichkeit bei der Zertifizierung

  • Transparenz bei Methodik und Prozessen

Die Geschäftsführung von Speeki verpflichtet sich, jegliche Form von Interessenkonflikten zu vermeiden, die die Unparteilichkeit ihrer Entscheidungen beeinträchtigen könnten. Speeki stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Auditoren sich keinerlei kommerziellem, finanziellem oder anderem Druck, gleich welcher Art, beugen, um Zertifizierungsentscheidungen zu beeinflussen. Ebenso werden andere nicht zertifizierende Unternehmen und Mitarbeiter der Gruppe keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck ausüben, um Zertifizierungsentscheidungen zu beeinflussen.

Umsicherzustellen, dass die vier Grundsätze in unserem Tagesgeschäft vollständig umgesetzt werden, hat Speeki ein Managementsystem eingeführt, das unsere Zertifizierungsprozesse gemäß den Normen ISO/IEC 17021-1:2015, ISO/IEC 17021-9:2016, 17021-13:2021 und anderen geltenden normativen Anforderungen beschreibt.

Aussetzung, Entzug, Einschränkung des Geltungsbereichs, Wiederherstellung einer Bescheinigung

Bei Aussetzung oder Entzug ist die Zertifizierung ungültig, bis eine Entscheidung über die Wiederherstellung eines Zertifikats getroffen wird. Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aussetzung, dem Entzug, der Einschränkung des Geltungsbereichs und der Wiederherstellung eines Zertifikats sind:

  • Aufgenommen vom Zertifizierungsausschuss

  • Dem Kunden mitgeteilt, d. h. dem Beamten, der den Zertifizierungsvertrag unterzeichnet hat

  • Berufungsberechtigt

  • Der Status des Zertifikats für einen bestimmten Kunden wird jedem Interessenten auf Anfrage mitgeteilt.

Ein Zertifikat wird ausgesetzt, wenn:

  • Das Managementsystem des Kunden erfüllt seit längerem nicht die Zertifizierungsanforderungen – dies schließt die Wirksamkeit des Managementsystems ein.

  • Das Zertifikat oder das Zertifizierungszeichen oder Logo von Speeki wird in unangemessener Weise verwendet, und dies wurde vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Benachrichtigung durch Speeki behoben.

  • Der zertifizierte Kunde behebt eine schwerwiegende Nichtkonformität nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist oder legt keinen entsprechenden Aktionsplan vor, um eine geringfügige Nichtkonformität innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu beheben.

  • Der zertifizierte Kunde akzeptiert die Überwachungsaudits oder Rezertifizierungsaudits nicht in den vorgeschriebenen Abständen. Dies gilt auch, wenn der Kunde das erste Überwachungsaudit nach der Erstzertifizierung nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Erstzertifizierungsentscheidung akzeptiert.

  • Der zertifizierte Kunde hat die Prüfungsgebühren nicht bezahlt.

  • Der zertifizierte Kunde hat freiwillig eine Aussetzung beantragt.

Ein Zertifikat wird entzogen, wenn:

  • Es wurde festgestellt, dass wichtige Fakten absichtlich vor dem Prüfungsteam verheimlicht wurden.

  • Wenn die Tatsachen, die den Zertifizierungsausschuss zur Aussetzung des Zertifikats veranlasst haben, nicht innerhalb von drei Monaten behoben wurden

  • Der zertifizierte Kunde beantragt freiwillig eine Auszahlung.

  • Der Umfang der Zertifizierung wird reduziert.

  • Wenn der Kunde eine Reduzierung des Umfangs wünscht

Sobald ein Zertifikat entzogen wurde, kann es nicht wiederhergestellt werden, und der Kunde muss einen neuen Zertifizierungsprozess durchlaufen, der mit einem ersten Audit beginnt.

Wiederherstellung eines Zertifikats.

Das Zertifikat oder der Geltungsbereich des Zertifikats wird durch Entscheidung des Zertifizierungsausschusses und, falls erforderlich, nach einem Audit vor Ort wiederhergestellt, wenn der Kunde Maßnahmen ergriffen hat, um die Ursachen zu beheben, die zur Aussetzung des Zertifikats oder zur Änderung des Geltungsbereichs geführt haben.

Im Falle einer Rezertifizierung informiert der Leiter der Zertifizierungsstelle die zertifizierten Kunden schriftlich über die Folgen eines abgelaufenen Zertifikats. Eine Wiederherstellung des Zertifikats nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist nur innerhalb von sechs Monaten möglich, wenn die Rezertifizierungsmaßnahmen vor Ablauf des Zertifikats begonnen haben. Das Datum des Inkrafttretens auf dem Zertifikat muss auf oder nach dem Datum der Rezertifizierungsentscheidung liegen, und das Ablaufdatum basiert auf dem vorherigen Zertifizierungszyklus.

Der Umfang der Zertifizierung wird geändert:

- wenn der Kunde eine Reduzierung des Umfangs verlangt.

- wenn der Kunde eine Änderung des Umfangs mitteilt oder eine Erweiterung des Umfangs verlangt.

In beiden Fällen wird der Antrag geprüft und einer Ad-hoc-Prüfung (bei einer Erweiterung des Geltungsbereichs) sowie einer Entscheidung des Zertifizierungsausschusses zur Änderung der Zertifizierungsunterlagen unterzogen.

SWRSC-Verfahren.

Der Leiter der Zertifizierungsstelle leitet eine SWRSC-Untersuchung ein, wenn er durch eigene Recherchen oder auf andere Weise Kenntnis von Umständen erhält, die die Aussetzung, den Entzug oder die Änderung des Geltungsbereichs eines Zertifikats rechtfertigen könnten.

Nachdem der Zertifizierungsleiter die Beweise und die Schwere des Sachverhalts geprüft hat, erstattet er dem Zertifizierungsausschuss schriftlich Bericht. Er informiert den Kunden schriftlich über die Einleitung des Verfahrens und fordert ihn auf, alle zusätzlichen Informationen vorzulegen, die für den Zertifizierungsausschuss von Nutzen sein könnten.

Die Situation und die Antworten des Kunden werden vom Zertifizierungsausschuss innerhalb von 7 Werktagen geprüft. Während dieser Zeit kann der Ausschuss zusätzliche Informationen anfordern.

Die Entscheidung des Zertifizierungsausschusses wird dem Kunden vom Leiter der Zertifizierungsstelle mitgeteilt.

Während der Dauer der Aussetzung ist das Zertifikat vorübergehend ungültig, und der Kunde darf nicht für seine Zertifizierung werben. Solange die Aussetzung nicht aufgehoben und die Gültigkeit des Zertifikats nicht wiederhergestellt ist, dürfen keine Rezertifizierungen oder Übertragungen vorgenommen werden.

Bei anhaltenden Situationen im Rahmen dieses Verfahrens, z. B. ungelöste Suspendierung, Entzug des Zertifikats, behält sich Speeki Europe das Recht vor, den Zertifizierungsvertrag zu kündigen.

Warnungen und Beschwerden.

Speeki Europe nutzt das Whistleblowing-Programm „Speeki Hear All Voices“. WeitereInformationen finden Sie unter .

Berufungen.

Beschwerden bei Speeki Europe ermöglichen es einem Kunden von Speeki Europe, eine Entscheidung anzufechten, die den Kunden – und nur den Kunden – betrifft und sich auf einen Prüfungsbefund, die Einstufung einer Nichtkonformität durch das Prüfungsteam oder eine zertifizierungsbezogene Entscheidung des Zertifizierungsausschusses (Vergabe, Verweigerung, Aussetzung usw.) bezieht.

Ein zertifizierter Kunde kann eine Entscheidung von Speeki anfechten und Beschwerde einlegen. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig.

Alle Personen, die am Beschwerdeverfahren beteiligt sind, sind von denjenigen getrennt, die Audits durchführen und Zertifizierungsentscheidungen treffen. Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung von Beschwerden darf nicht zu diskriminierenden Maßnahmen gegen den Beschwerdeführer führen.

Die Entscheidung, die dem Beschwerdeführer mitzuteilen ist, muss von Personen getroffen, genehmigt und überprüft werden, die zuvor nicht mit dem Gegenstand der Beschwerde befasst waren. Die Aufzeichnungen müssen in der Akte „Speeki R12 Appeals Reporting” (Beschwerdeberichte) registriert werden. Alle im Rahmen einer Beschwerde unternommenen Schritte müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Niemand kann eine Zertifizierungsentscheidung von Speeki Europe anfechten, wenn er den Kunden nicht im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens vertritt.

  • Jede Beschwerde ist schriftlich an einen nicht geschäftsführenden Direktor von Speeki zu richten, der prüft, ob die Beschwerde zulässig ist, d. h. ob sie von einem Kunden eingereicht wurde, der eine Entscheidung anficht, die ausschließlich ihn selbst betrifft. Der Kunde ist die Person, die den Vertrag mit Speeki Europe unterzeichnet hat.

  • Ist die Beschwerde zulässig, informiert der nicht-geschäftsführende Direktor den Kunden darüber, dass innerhalb von maximal vier Wochen ein Beschwerdeverfahren eingeleitet wird. Das Beschwerdeverfahren wird zeitnah durchgeführt. Die Frist für die Behebung der Nichtkonformitäten läuft während des Beschwerdeverfahrens weiter, und die Entscheidung des Zertifizierungsausschusses bleibt bis zur Entscheidung über die Beschwerde bestehen.

  • Der nicht geschäftsführende Sprecher ernennt einen leitenden Auditor, der keine Beziehung zu dem betreffenden Kunden hat, um die Beschwerde zu prüfen.  

  • Der nominierte leitende Auditor legt fest, wie der Fall untersucht wird.
    Die Untersuchungen umfassen:
    o Befragung des Beschwerdeführers per Telefon, persönlich oder über WebEx, je nach Zeitzone und/oder Verfügbarkeit.
    o Befragung des Zertifizierungsausschusses, falls erforderlich
    o Befragung des Auditorenteams
    o gründliche Untersuchung der Unterlagen

  • Vor der Untersuchung erhält der leitende Auditor vom Leiter der Zertifizierungsstelle ein Auftragsblatt und eine Vertraulichkeitsvereinbarung für die Untersuchung, in denen sein Auftrag detailliert beschrieben ist und festgelegt ist, dass alle Kosten, einschließlich seiner Vergütung, von Speeki Europe getragen werden.

  • Der nicht geschäftsführende Sprecher wird dem Beschwerdeführer zusätzlich zum Ergebnis der Beschwerde Fortschrittsberichte vorlegen.

  • Die endgültige Entscheidung wird vom nicht geschäftsführenden Speeki-Direktor oder einem Mitglied des Zertifizierungsausschusses getroffen, sofern diese nicht am betreffenden Berufungsverfahren beteiligt waren. Wenn bereits eine Überprüfung durch den Zertifizierungsausschuss stattgefunden hat, wird die endgültige Entscheidung vom nicht geschäftsführenden Speeki-Direktor getroffen. In beiden Fällen wird die endgültige Entscheidung in Absprache mit dem benannten leitenden Auditor getroffen.

Öffentliche Informationen.

Speeki Europe stellt auf Anfrage Informationen über die geografischen Gebiete, in denen es tätig ist, den Status einer bestimmten Zertifizierung sowie den Namen, das zugehörige normative Dokument, den Geltungsbereich und den geografischen Standort einer bestimmten zertifizierten Organisation zur Verfügung.

Regeln zur Verwendung von Marken und Logos.

Das Ziel der Regeln zur Verwendung von Marken und Logos ist es, sicherzustellen, dass das Speeki-Logo, die Speeki-Zertifizierungsmarke und alle Akkreditierungsmarken von Akkreditierungsstellen in angemessener Weise verwendet werden, sodass keine Irreführung oder Verwirrung entsteht. Die Speeki-Regeln zur Verwendung der ISO 37001-Zertifizierungsmarke entsprechen der Norm ISO 17021, die für akkreditierte Zertifizierungsstellen gilt.

Als Anhang zum Speeki Europe-Zertifizierungsvertrag mit einer Organisation ist er Bestandteil dieses Vertrags.

Als solches ist es für jede von Speeki Europe zertifizierte Organisation verbindlich.

Speeki-Regeln zur Verwendung des ISO 37001-Zertifizierungslogos im Anhang eines Zertifizierungsvertrags.

Diese Vorschriften gelten für die Markenzeichen der ISO 37001-Zertifizierung von Anti-Korruptions-Managementsystemen durch Speeki Europe in Abbildung 1 und Abbildung 2 unten. Diese Regeln spiegeln die Verpflichtungen der ISO 17021 wider, die für akkreditierte Zertifizierungsstellen gelten.

Die Markenzeichen

Speeki Europe verfügt über zwei Markenzeichen. Das Speeki Europe ISO 37001-Zertifizierungszeichen, im Folgenden als Zertifikatsmarke bezeichnet (Abbildung 1), und das Speeki Europe-Logo (Abbildung 2).

Das Zertifizierungszeichen (Abbildung 1) wird der Organisation von Speeki Europe nach der Zertifizierung zur Verfügung gestellt. Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats kann das Zertifikatslogo von der Organisation gemäß den folgenden Regeln verwendet werden.

Die Verwendung des Speeki-Logos (Abbildung 2) ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Die Organisation sollte einen schriftlichen Antrag einreichen, in dem sie erklärt, warum und in welchem Zusammenhang das Logo verwendet werden soll. Speeki prüft den Antrag und teilt schriftlich mit, unter welchen Regeln und Bedingungen das Logo verwendet werden darf und für welchen Zeitraum.

Abbildung 3.1 und 3.2 sind für Organisationen bestimmt, die nach ISO 37001 unter der Akkreditierung von COFRAC (COFRAC: Comité Français d’Accréditation ist die französische Akkreditierungsstelle (COFRAC-Akkreditierung Nr. 4-0609. Eine Liste der Standorte und des Geltungsbereichs ist unter www.cofrac.fr verfügbar.) Abbildung 4 ist für Unternehmen bestimmt, die nach dem ANAB-Akkreditierungsverfahren nach ISO 37001 zertifiziert sind.

Begriffsbestimmungen im Rahmen dieser Vorschriften.

  • „Akkreditierungsstelle“ bezeichnet die Organisation, die für die Akkreditierung der Stelle zuständig ist, die Zertifizierungen von Anti-Korruptions-Managementsystemen Dritter durchführt.

  • „Akkreditierungszeichen“ bezeichnet das Zeichen, das die Akkreditierungsstelle der Zertifizierungsorganisation verleiht und das von dem Kunden, dessen Anti-Korruptions-Managementsystem zertifiziert wurde, verwendet werden darf, sofern die Akkreditierungsstelle keine Einwände gegen diese Verwendung erhebt.

  • „Zertifikat“ bezieht sich auf das Konformitätszertifikat, das die Daten der von Speeki Europe durchgeführten Bewertung enthält und den Umfang des Zertifizierungsaudits des Anti-Korruptions-Managementsystems des Kunden detailliert beschreibt.

  • „Kunde“ bezeichnet die Organisation, der das Zertifikat zugeordnet ist.

  • Der „Best Practices Code“ ist ein Dokument, in dem die Bedingungen aufgeführt sind, unter denen das Speeki Europe-Zertifizierungszeichen vergeben, verlängert, ausgesetzt oder entzogen werden kann.

  • „Kommunikationsmaterialien“ bezieht sich auf die Werbematerialien des Kunden, darunter Flyer, Plakate, Werbespots, Websites, Broschüren, externe Werbung wie Werbetafeln und Plakate, Briefpapier wie Kaufverträge, Briefköpfe, Visitenkarten und Rechnungen.

  • „Missbräuchliche Verwendung“ der Zertifizierungsmarke bezeichnet jede Verwendung, die gegen diese Bestimmungen verstößt. Dazu gehören auch Nachahmungen oder Fälschungen der Zertifizierungsmarke.

  • „Benchmark“ bezieht sich auf die Spezifikationen, die das Managementsystem erfüllen muss, sowie auf die Mittel zur Überwachung und Kontrolle des Anti-Korruptions-Managementsystems, um sicherzustellen, dass diese Spezifikationen eingehalten werden.

  • „Nutzung“ bezeichnet das legitime, autorisierte, begrenzte, nicht ausschließliche und widerrufliche Recht zur Nutzung der Zertifizierungsmarke.

Verwendung des Zertifizierungszeichens.

Mit der Unterzeichnung des Zertifizierungsvertrags mit Speeki Europe akzeptiert der Kunde:

  • Die Zertifizierungsmarke ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieser Vorschriften und dem Zertifizierungsdokument selbst zu verwenden.

  • Die Zertifizierungsmarke darf nur im Zusammenhang mit Aktivitäten verwendet werden, die das Anti-Korruptions-Managementsystem des Kunden betreffen.

  • Die Zertifizierungsmarke auf allen Kommunikationsmaterialien so zu verwenden, dass keine Verwechslung zwischen der Zertifizierung und den anderen Aktivitäten des Kunden entsteht.

  • Die Zertifizierungsmarke darf nicht auf den Produkten oder deren Verpackung verwendet werden, um Verwirrung hinsichtlich der Zertifizierung des Produkts zu vermeiden.

  • Die Akkreditierungsmarke darf nicht verwendet werden, wenn kein Zusammenhang mit der Speeki ISO 37001-Zertifizierung besteht.

  • Dass es das Zertifizierungszeichen auf seinem Briefpapier, einschließlich Verkaufsunterlagen oder Verträgen, Briefköpfen, Visitenkarten, Werbematerialien wie Plakaten, Werbespots, Werbevideos, Internetseiten, Broschüren oder Außenwerbung wie Schildern und Plakatwänden verwenden darf.

  • Das Unternehmen darf das Akkreditierungszeichen auf seinen Geschäftsunterlagen wie Kaufverträgen, Briefköpfen, Visitenkarten, Rechnungen oder auf Werbematerialien wie Plakaten und Werbetafeln, Fernsehwerbung, Videos, Internetseiten, Broschüren sowie auf internen und externen Beschilderungen verwenden, sofern das Akkreditierungszeichen von der Zertifizierungsmarke begleitet wird, die die Art des zertifizierten Managementsystems und die Akkreditierungsstelle angibt, die die Zertifizierungsbefugnis erteilt, sowie die anschließende Werbung.

  • Die Zertifizierungsmarke oder das Akkreditierungszeichen darf nicht auf Laborprüfungen, Kalibrierungen oder Inspektionsberichten verwendet werden.

  • Die Zertifizierungsmarke oder das Akkreditierungszeichen nicht in einer Weise zu verwenden, die dazu führen würde, dass die Zertifizierungsstelle oder ihre Verfahren das Vertrauen der Öffentlichkeit verlieren.

  • Dass es die Zertifizierungsmarke auf seiner Website verwenden darf, solange die Zertifizierungsmarke oder das Logo einen Link zur Speeki-URL enthält: http://www.speeki.com/.

  • Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats oder darüber hinaus darf er weder die Zertifizierungsmarke oder eine Nachahmung davon hinterlegen oder versuchen, diese zu hinterlegen, sich als Eigentümer oder Berechtigter der Zertifizierungsmarke ausgeben noch die Rechte der Zertifizierungsstelle und ihrer Rechtsnachfolger, die Nutzung der Zertifizierungsmarke zu genehmigen, anfechten.

  • Die Verwendung des Zertifizierungszeichens unverzüglich nach der Aussetzung, Einschränkung des Geltungsbereichs, dem Entzug, der Aufhebung oder dem Ablauf des Zertifikats einzustellen oder jegliche Bezugnahme darauf oder auf das Akkreditierungszeichen zu unterlassen und von der Verwendung von Kopien oder Nachahmungen beider Zeichen abzusehen. Im Falle eines bevorstehenden Ablaufs des Zertifikats (sofern es nicht bereits verlängert wurde) wird der Leiter der Zertifizierungsstelle die zertifizierte Organisation kontaktieren, um sie an die Regeln zu erinnern.

  • Die Verwendung des Zertifizierungszeichens entbindet den Kunden nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen bei der Erbringung seiner Dienstleistungen, der Herstellung, dem Versand, dem Verkauf oder dem Vertrieb seiner Produkte.

Zur Einhaltung aller spezifischen Vorschriften der zuständigen Akkreditierungsstelle hinsichtlich der Verwendung ihres Akkreditierungszeichens:

Die ANAB-Regeln sind unter folgendem Link verfügbar: https://anab.qualtraxcloud.com/ShowDocument.aspx?ID=12436
Die COFRAC-Regeln sind unter folgendem Link verfügbar: https://tools.cofrac.fr/documentation/gen-ref-11

Kundenkontrollen.

Die Zertifizierungsstelle kann während der gesamten Gültigkeitsdauer des Zertifikats Kontrollen der als notwendig erachteten Marken und Logos nach den im Benchmark beschriebenen Methoden und in den dort festgelegten Abständen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Die Kontrollen stellen sicher, dass der Benchmark im Managementsystem ordnungsgemäß angewendet wird und dass diese Anwendung aufrechterhalten wird und den vorliegenden Vorschriften und dem Verhaltenskodex entspricht.

Sanktionen und Berufung.

Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Zertifizierungszeichens oder der Akkreditierungsmarke kann die Zertifizierungsstelle die Zertifizierung sowie die Rechte zur Nutzung des Zertifizierungszeichens gemäß den von der Zertifizierungsstelle auf Anfrage erhältlichen Sanktionsverfahren unverzüglich aussetzen oder entziehen. Der Kunde kann gegen die Entscheidung der Zertifizierungsstelle gemäß den von der Zertifizierungsstelle auf Anfrage erhältlichen Beschwerdeverfahren Beschwerde einlegen.

Verzichtserklärung.

Der Kunde kann für einen bestimmten Zeitraum auf die Verwendung des Zertifizierungszeichens verzichten oder diese aussetzen. Der Kunde wird die Zertifizierungsstelle schriftlich darüber informieren und sein Kommunikationsmaterial entsprechend anpassen. Auf dieser Grundlage wird die Zertifizierungsstelle den Kunden über die allgemeinen Bedingungen einer vorübergehenden oder endgültigen Aussetzung des Zertifizierungszeichens informieren.

Finanzielle Bedingungen.

Die finanziellen Bedingungen für die Nutzung des Zertifizierungszeichens sind im Vertrag zwischen dem Kunden und der Zertifizierungsstelle festgelegt.

Vertraulichkeit.

Sofern mit der Zertifizierungsstelle nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde sicherstellen, dass alle von der Zertifizierungsstelle erhaltenen Dokumente mit Ausnahme des Zertifikats und dieser Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Änderungen der Regeln.

Die Zertifizierungsstelle behält sich das Recht vor, ihre Regeln jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, der verpflichtet ist, die Änderungen umzusetzen.

Die Logos und ihre grafischen Regeln.

Die Zertifizierungsmarken in den Abbildungen 1, 3.1, 3.2 und 4 sind Beispiele dafür, was die Zertifizierungsstelle dem Kunden zu gegebener Zeit in Abhängigkeit von der erteilten ISO 37001-Zertifizierung zur Verfügung stellen wird .

  • Auf farbigen oder schwarz-weißen Dokumenten kann das Zertifizierungszeichen auch auf einem dunklen Hintergrund angebracht werden, solange es sichtbar bleibt.

  • Für die Nutzung im Internet erhält der Kunde von Speeki ein Logo.

  • Das Zertifizierungszeichen kann vergrößert oder verkleinert werden, solange der Text lesbar bleibt.

  • Wenn das Akkreditierungszeichen zusammen mit dem Zertifizierungszeichen verwendet wird, muss es gleich groß oder kleiner als das Zertifizierungszeichen sein.

Abbildung 1: ISO 37001-Zertifizierung durch Speeki

Abbildung 2: Speeki-Logo

Abbildung 3.1: Speeki ISO 37001-Zertifizierung unter COFRAC-Akkreditierung (Französisch)

Abbildung 3.2: Speeki ISO 37001-Zertifizierung unter COFRAC-Akkreditierung (Englisch)

Abbildung 4: Speeki ISO 37001-Zertifizierung unter ANAB-Akkreditierung

Zertifizierungsplakette für Speeki mit ISO 37001-Anti-Korruptionslabel.
Bilder der Zertifizierungsabzeichen für Cofrac und Speeki im Zusammenhang mit dem Anti-Korruptions-Managementsystem ISO 37001.
Bild mit zwei Zertifizierungslogos: Das erste ist das ANAB-Akkreditierungssiegel mit einem Flammensymbol, das zweite ist das ISO 37001-Zertifizierungszeichen für Korruptionsbekämpfung von Speeki.
Speeki-Logo mit dunkelblauem Text und drei grünen Linien, die sich vom Buchstaben E aus erstrecken.
Zertifizierungslogos für Cofrac und Speeki, die die Zertifizierung nach ISO 37001 Anti-Korruption anzeigen, mit Angaben zur Akkreditierung und zur Website.