Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Neuseeland

Das Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Neuseeland unterliegt derzeit erheblichen Veränderungen, die sowohl nationale Prioritäten als auch globale Trends widerspiegeln. Für Unternehmen, die in diesem Land tätig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Veränderungen zu verstehen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Nachhaltigkeit als strategischen Vorteil zu nutzen.

Aktuelle Berichtspflichten

Ab 2025 gelten in Neuseeland mehrere wichtige Rahmenwerke und Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Aotearoa New Zealand Climate Standards (NZ CS): Diese vom External Reporting Board (XRB) entwickelten Standards schreiben klimabezogene Offenlegungen für große Finanzinstitute und börsennotierte Unternehmen vor und stehen im Einklang mit internationalen Rahmenwerken wie der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
  • Public Benefit Entity (PBE) FRS 48: Dieser Standard verlangt von gemeinnützigen Einrichtungen der Stufen 1 und 2, über ihre Leistungserbringung zu berichten, wobei der Schwerpunkt auf der Darstellung der Fortschritte bei der Erreichung übergeordneter organisatorischer Ziele liegt.
  • He Tauira Framework: Als freiwilliges Berichtsrahmenwerk, das speziell für Aotearoa Neuseeland entwickelt wurde, ermutigt He Tauira Unternehmen dazu, ihre langfristigen Auswirkungen auf nachfolgende Generationen aus einer besonderen Perspektive zu betrachten, die ihre Geschäftstätigkeit und ihre Beziehungen zur Außenwelt insgesamt untersucht.

Erwartete Entwicklungen

Die Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich voraussichtlich weiterentwickeln, wobei unter anderem folgende Entwicklungen möglich sind:

  • Integration internationaler Standards: Neuseeländische Unternehmen könnten ihre Berichterstattung zunehmend an internationalen Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) und dem Sustainability Accounting Standards Board (SASB) ausrichten, um die Vergleichbarkeit zu verbessern und den Erwartungen globaler Stakeholder gerecht zu werden.
  • Erweiterte Anforderungen an die Überprüfung: Da die Stakeholder eine höhere Glaubwürdigkeit bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen fordern, könnte es zu einer obligatorischen Überprüfung von ESG-Berichten kommen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der gemeldeten Informationen sicherzustellen.
  • Umfassendere Berichterstattung: Zukünftige Vorschriften könnten über klimabezogene Offenlegungen hinausgehen und ein breiteres Spektrum an ESG-Faktoren umfassen, sodass Unternehmen umfassendere Einblicke in ihre Nachhaltigkeitsleistung geben müssen.

Wie Speeki helfen kann

Speeki bietet eine umfassende Plattform, um neuseeländische Organisationen bei der Bewältigung der Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen:

  • Integrierte Berichterstattungsinstrumente: Erleichtern Sie die Erfassung, Verwaltung und Offenlegung von ESG-Daten in Übereinstimmung mit lokalen und internationalen Standards.
  • Anpassbare Vorlagen: Greifen Sie auf eine Bibliothek mit Vorlagen zu, die auf verschiedene Berichtsrahmenwerke zugeschnitten sind und die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten optimieren.
  • Funktionen zur Einbindung von Stakeholdern: Effektive Einbindung von Stakeholdern durch Tools zum Sammeln von Feedback, Durchführen von Umfragen und Verwalten von Offenlegungen, um Transparenz und Inklusivität zu gewährleisten.
  • Sicherheitsbereitschaft: Bereiten Sie sich auf mögliche Sicherheitsanforderungen vor, indem Sie robuste interne Kontrollen und Dokumentationsprozesse einrichten, die die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.

Durch den Einsatz der Lösungen von Speeki können Unternehmen nicht nur ihre aktuellen Berichtspflichten erfüllen, sondern sich auch für künftige Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Neuseeland positionieren.

Referenzen:

  1. Umweltministerium. (2024). Obligatorische klimabezogene Offenlegungen. Abgerufen unterhttps://environment.govt.nz/what-government-is-doing/areas-of-work/climate-change/mandatory-climate-related-financial-disclosures/environment.govt.nz
  2. Chapter Zero New Zealand. (2025). Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025. Abgerufen unterhttps://www.chapterzero.nz/resources-and-insights/sustainability-reporting-a-guide-for-boards-and-leadershipchapterzero.nz
  3. External Reporting Board (XRB). (o. J.). Nachhaltigkeitsberichterstattung. Abgerufen unter https://www.xrb.govt.nz/sustainability-reporting/
  4. KPMG Neuseeland. (2025). Nachhaltigkeitsberichterstattung in Neuseeland. Abgerufen unterhttps://kpmg.com/nz/en/home/insights/2025/03/sustainability-reporting.htmlkpmg.com+1kpmg.com+1
  5. Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). (2025). Bekanntmachung zur Befreiung von der Prüfungspflicht. Abgerufen unterhttps://www.fma.govt.nz/business/legislation/exemptions/financial-markets-conduct-act-exemptions/financial-markets-conduct-climate-related-disclosuresassurance-engagement-exemption-notice-2025/fma.govt.nz
  6. Chartered Accountants Australia and New Zealand (CA ANZ). (2025). Klimabezogene Offenlegungen: wichtige Entwicklungen. Abgerufen unterhttps://www.charteredaccountantsanz.com/news-and-analysis/news/climate-related-disclosures-key-developmentscharteredaccountantsanz.com



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