Die Frist für die Erklärung zur modernen Sklaverei im März 2021 rückt näher

Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störungen hat die australische Regierung die Frist für bestimmte Berichtspflichtige in Australien zur Erfüllung der AnforderungendesModern Slavery Act2018 hinsichtlichder Erklärung zur modernen Sklaverei verlängert.
Unternehmen mit Berichtszeiträumen zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 haben nun bis zum 31. März 2021 Zeit, ihre Erklärungen zur modernen Sklaverei einzureichen. Unternehmen mit Berichtszeiträumen, die nach dem 30. Juni 2020 enden, müssen ihre Erklärungen zur modernen Sklaverei weiterhin innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf ihres jeweiligen Berichtszeitraums einreichen. Die australische Grenzschutzbehörde hatLeitlinienveröffentlicht, um berichtenden Unternehmen dabei zu helfen, die Auswirkungen von COVID-19 in ihren Erklärungen zur modernen Sklaverei zu behandeln.
COVID-19 hat dazu geführt, dass gefährdete Arbeitnehmer noch anfälliger für moderne Sklaverei geworden sind (definiert als schwere Ausbeutung in Form von Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, Menschenhandel und Sklaverei). Auftragsstornierungen, Personalabbau, Veränderungen in der Lieferkettenlogistik und Fabrikschließungen haben sich auf das Leben der Arbeitnehmer ausgewirkt. In seltenen Fällen hat auch ein plötzlicher Anstieg der Aufträge den Druck auf die Lieferanten erhöht.
Die australische Grenzschutzbehörde empfiehlt, nach Rücksprache mit Interessengruppen wie Lieferanten, Arbeitnehmern, Geschäftspartnern, Investoren und der Zivilgesellschaft bewährte Verfahren anzuwenden. Relevante Schlüsselinformationen sind online verfügbar beimBusiness and Human Rights Resource Centre,der Ethical Trading Initiative,der Fair Labor Association,der Global Business Initiative on Human Rights,dem Institute for Human Rights and Business,der Internationalen Arbeitsorganisation,der Internationalen Organisation für Migrationunddem Decent Work Toolkit for Sustainable Procurement des Global Compact der Vereinten Nationen.
Erklärungen zur modernen Sklaverei, die demModern Slavery Actentsprechen, müssen mindestens die folgenden Informationen über das berichtende Unternehmen enthalten:
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Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die eigenen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich moderner Sklaverei unterliegen, könnten versucht sein, ihre britischen Meldungen in Australien zu wiederholen. Die australische Gesetzgebung geht jedoch über die britische Gesetzgebung hinaus und verlangt eine Beschreibung der Sorgfaltspflichten gegenüber Lieferanten und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Die australische Grenzschutzbehörde ermutigt berichtende Unternehmen, enge Beziehungen zu ihren Lieferanten zu pflegen, indem sie offen kommunizieren und mit ihnen ihre Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor COVID-19 am Arbeitsplatz sowie die Auswirkungen der Pandemie auf Angebot und Nachfrage besprechen. Die Überwachung der Sorgfaltspflichten der Lieferanten und der eingeleiteten Abhilfemaßnahmen sollte kontinuierlich erfolgen, wobei jedoch auch hier wieder zu beachten ist, dass Störungen der regulären Sorgfaltspflichten in der Erklärung zur modernen Sklaverei anerkannt werden sollten.
Die australische Grenzschutzbehörde hat erklärt, dass Abhilfemaßnahmen „sicherstellen sollten, dass Arbeitnehmer weiterhin Zugang zu Beschwerdemechanismen wie Hotlines haben“.Die Auslagerung dieser Hotline an einen vertrauenswürdigen Drittanbieter unterstreicht die Botschaft, dass Anonymität gewährleistet ist, Anrufe einheitlich nach festgelegten Protokollen bearbeitet werden und alle Daten sicher verschlüsselt und gespeichert werden.
Eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung moderner Sklaverei am Arbeitsplatz (insbesondere während der COVID-19-Pandemie, wenn Sorgfaltspflichten an die Anforderungen des Social Distancing angepasst werden müssen) ist die Einrichtung zuverlässiger Hotlines, über die Informanten jederzeit und problemlos (z. B. in ihrer Muttersprache und rund um die Uhr) anonym Missstände melden können.
Weitere Elemente eines wirksamen Whistleblowing-Programms sind schriftliche Nachverfolgungsverfahren, eine schriftliche Verpflichtung, dass es keine Vergeltungsmaßnahmen für Whistleblowing geben wird, sowie regelmäßige Schulungen für alle Mitglieder der Organisation, vom Vorstand bis hin zu neuen Mitarbeitern.