Kundenvereinbarung

Letztes Aktualisierungsdatum: Freitag, 26. Juli 2024, 00:00:00 GMT+0000 (koordinierte Weltzeit)

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SPEEKI-KUNDENVEREINBARUNG (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Dies sind die Bedingungen, zu denen Speeki dem Kunden die Dienste und Lizenzen zur Verfügung stellt.

Hintergrund:

A. Speeki ist Eigentümer von:

        I. eine Softwareplattform, die es den Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten eines Unternehmens ermöglicht, Bedenken oder Fehlverhalten auf sichere und schnelle Weise an dieses Unternehmen zu melden. Die Softwareplattform wird von Speeki gehostet und verfügt über spezifische Funktionen, auf die über eine Website oder eine mobile Anwendung zugegriffen werden kann und die von festgelegten Zugriffsebenen abhängig sind; und

       II. ein interaktives Schulungsprogramm, mit dem den Mitarbeitern eines Unternehmens gezielte, auf ihre Verantwortlichkeiten zugeschnittene Inhalte vermittelt werden können. Das Schulungsprogramm wird in der Regel über das bestehende Lernmanagementsystem des Unternehmens bereitgestellt.

B. Speeki bietet auch professionelle und verwaltete Dienste an, um Kunden beim Compliance-Management zu unterstützen.

C. Der Kunde hat Speeki beauftragt, bestimmte Software, Anwendungen und/oder Inhalte zusammen mit Anpassungen und zusätzlichen Dienstleistungen bereitzustellen, die alle in der Anlage ausgewählt und beschrieben sind.

D. Speeki hat sich bereit erklärt, dem Kunden die Dienste und Lizenzen zu den folgenden Bedingungen und wie in der Anlage dargelegt (zusammen die „Vereinbarung“) zur Verfügung zu stellen.

Vereinbarte Bedingungen:

1. Begriff

Die Laufzeit dieser Vereinbarung:

(a) beginnt am Startdatum;

(b) dauert bis zum späteren der folgenden Zeitpunkte:

(i) das Ende der in der Anlage angegebenen Abonnementlaufzeit; und

(ii) das Datum, an dem die Dienstleistungen von Speeki erbracht wurden,

sofern nicht gemäß Ziffer 22 (Kündigung aus wichtigem Grund) vorzeitig gekündigt; und

(c) kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vor Ablauf verlängert werden.

2. Verpflichtungen von Speeki

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden wird Speeki:

(a) die Dienstleistungen erbringen; und

(b) dem Kunden eine Lizenz für die Liefergegenstände zu gewähren,

gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird:

(a) Speeki rechtzeitig die Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung zu stellen, die Speeki zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung benötigt;

(b) wenn die Dienstleistungen am Standort des Kunden erbracht werden sollen, Speeki angemessenen Zugang zu seinem Standort zu gewähren, einschließlich Zugang zu den Räumlichkeiten, Computersystemen, Mitarbeitern und Büroeinrichtungen des Kunden;

(c) Speeki den Preis und alle zusätzlichen Beträge, die gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen sind, zu zahlen; und

(d) seine Pflichten zu erfüllen und die in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen hinsichtlich seines Zugriffs auf die Liefergegenstände und deren Nutzung einzuhalten.

4. Zahlung

4.1. Der Kunde muss Speeki folgende Beträge zahlen:

(a) der Preis;

(b) zu Selbstkosten für alle Flugreisen in der Business Class, Unterkünfte, Mahlzeiten und alle anderen angemessenen Ausgaben für alle Reisen, die auf Anweisung des Kunden durchgeführt werden;

(c) alle in einem Änderungsvorschlag vereinbarten zusätzlichen Gebühren; und

(d) wenn der Kunde die im Anhang angegebenen Abonnementvolumina überschreitet, alle zusätzlichen Gebühren, die Speeki für diese übermäßige Lizenznutzung berechnet.

4.2. Der Kunde bezahlt die von Speeki im Rahmen dieser Vereinbarung ausgestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden.

4.3. Bei Beanstandung einer Rechnung hat der Kunde den unbestrittenen Teil der Rechnung (sofern vorhanden) zu bezahlen und den Restbetrag der Rechnung gemäß Ziffer 18 (Streitigkeiten) zu beanstanden.

4.4.    Alle Zahlungen an Speeki im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen per Direktüberweisung oder elektronischer Überweisung direkt auf das Bankkonto von Speeki, dessen Details in der Anlage aufgeführt sind, auf Basis der Verfügbarkeit der Gelder am selben Tag, und Zahlungen gelten als an dem Tag eingegangen, an dem die Zahlung vom Kunden getätigt wurde, es sei denn, die Zahlung wird nicht akzeptiert. In diesem Fall gilt die Zahlung erst dann als eingegangen, wenn die Gelder bei Speeki eingegangen sind.

5. Steuern

5.1. Alle vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Soweit eine im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erbrachte Leistung steuerpflichtig ist, erhöht sich die Gegenleistung für diese Leistung um einen Betrag, der der Gegenleistung multipliziert mit dem Umsatzsteuersatz entspricht, der für diese Leistung gilt.

5.2. Alle Zahlungen, die der Kunde gemäß dieser Vereinbarung an Speeki zu leisten hat, erfolgen ohne Einbehaltung oder Abzug von Steuern, es sei denn, eine solche Einbehaltung oder ein solcher Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben.

5.3. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Abzüge oder Einbehaltungen für oder aufgrund von Steuern von einem gemäß dieser Vereinbarung von ihm zu zahlenden Betrag vorzunehmen, muss der Kunde zusammen mit dieser Zahlung einen zusätzlichen Betrag zahlen, sodass Speeki den vollen Betrag, den es ohne Abzüge oder Einbehaltungen erhalten hätte, frei von Steuern erhält.

5.4. Eine von Speeki ausgestellte Steuerrechnung ersetzt alle früheren Angebote und Vorschläge.

6. Lieferung und Installation

6.1. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

(a) ein voraussichtlicher Liefertermin für die Lieferung der Liefergegenstände; und

(b) falls zutreffend, ein Installationsdatum für die Installation der Liefergegenstände.

6.2. Speeki behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen und der Lieferung der Ergebnisse an den Kunden festzulegen, und die Kosten für die Lieferung der Materialien sind im Preis enthalten, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

6.3. Sofern in der Anlage nicht anders angegeben, ist Speeki nicht verpflichtet, die Liefergegenstände auszuliefern, bis der Kunde den Preis vollständig bezahlt hat.

6.4. Wenn Speeki für die Erbringung der Dienstleistungen Zugriff auf die Websites, IT-Systeme oder Plattformen des Kunden benötigt, wird Speeki:

(a) die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden für einen solchen Zugriff einholen (außer wenn der Zugriff auf das IT-System oder die Plattform erforderlich ist, um eine Notfallsituation zu bewältigen); und

(b) sicherzustellen, dass sein Personal, dem dieser Zugang gewährt wird, die Richtlinien und Verfahren des Kunden sowie alle rechtmäßigen und angemessenen Anweisungen einhält, die der Kunde Speeki schriftlich in Bezug auf diesen Zugang erteilt hat.

6.5. Speeki wird nach eigenem Ermessen oder auf Wunsch des Kunden, vorbehaltlich terminlicher und personeller Erwägungen, alle Speeki-Mitarbeiter, die die Dienstleistungen erbringen, durch andere Speeki-Mitarbeiter mit gleicher oder ähnlicher Erfahrung ersetzen. Wenn die Änderung auf Wunsch des Kunden erfolgt, haftet Speeki gegenüber dem Kunden nicht für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen oder für solche alternativen Speeki-Mitarbeiter.

7. Lizenzen und Eigentumsrechte an geistigem Eigentum

7.1. Der Kunde besitzt alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den bestehenden Materialien des Kunden und den Kundeninhalten.

7.2. Der Kunde gewährt Speeki eine nicht exklusive, unwiderrufliche, unbefristete, vollständig bezahlte, gebührenfreie und weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Anpassung der vorhandenen Materialien und Inhalte des Kunden zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen und Leistungen für den Kunden.

7.3. Alle geistigen Eigentumsrechte und Rechte, Titel und Interessen an den Namen und/oder Logos des Kunden verbleiben beim Kunden, und es werden keine Interessen (außer der gemäß dieser Klausel 7 gewährten Lizenz) oder Eigentumsrechte an Speeki übertragen.

7.4. Speeki gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf die Liefergegenstände und deren Nutzung für interne Geschäftszwecke des Kunden:

(a) vorbehaltlich Absatz 7.4(b) für die Dauer der eingezahlten Zeichnungsfrist und in Übereinstimmung mit den Zeichnungsparametern (wie im Anhang angegeben); und

(b) in Bezug auf Liefergegenstände, die aus der Erbringung von Beratungsdienstleistungen oder Speeki Social resultieren, für den in diesen Liefergegenständen angegebenen Zeitraum und, falls kein solcher Zeitraum angegeben ist, für die Laufzeit dieser Vereinbarung.

7.5. Vorbehaltlich der Klausel 7.1 verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte und Rechte, Titel und Anteile an den Liefergegenständen bei Speeki, und es werden keine Anteile (außer der gemäß dieser Klausel 7 gewährten Lizenz) oder Eigentumsrechte an den Kunden übertragen.

8. Verantwortlichkeiten und Einschränkungen des Kunden

8.1. Der Kunde ist verantwortlich für:

(a) jeglicher Zugriff auf und jegliche Nutzung der Liefergegenstände; und

(b) die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Kundeninhalte und aller anderen Daten, die in die Liefergegenstände eingegeben werden,

durch einen der autorisierten Nutzer des Kunden, verbundene Unternehmen und jede Person, der der Kunde Zugang gewährt hat, sei es absichtlich oder durch Unterlassung angemessener Sicherheitsvorkehrungen.

8.2. Der Kunde muss:

(a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Liefergegenstände zu verhindern, und Speeki unverzüglich über jede solche nachgewiesene unbefugte Nutzung zu informieren;

(b) beim Zugriff auf und bei der Nutzung der Liefergegenstände alle geltenden Gesetze einzuhalten;

(c) die Liefergegenstände nur in Übereinstimmung mit den vom Kunden abonnierten Volumina, Einschränkungen und anderen Abonnementparametern (wie im Anhang angegeben) zu nutzen;

(d) Speeki unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen) zu benachrichtigen, wenn die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden die vom Kunden abonnierten Volumina (wie im Anhang angegeben) überschreitet;

(e) Kontoinformationen und Passwörter sicher und vertraulich zu behandeln;

(f) nur Passwörter und Benutzerkonten zu verwenden, die sich rechtmäßig im Besitz des Kunden befinden; und

(g) innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung oder Ablauf der bezahlten Abonnementlaufzeit für die entsprechenden Liefergegenstände alle Kopien der entsprechenden Liefergegenstände, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, an Speeki zurückzugeben oder zu vernichten oder zu löschen, und wenn der Kunde dies getan hat, muss der Kunde Speeki bestätigen, dass alle diese Materialien zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht wurden.

8.3. Der Kunde darf nicht:

(a) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Liefergegenständen oder zugrunde liegenden Plattformen zu verschaffen;

(b) die Liefergegenstände anderen als autorisierten Benutzern zugänglich zu machen;

(c) Teile oder Inhalte der Liefergegenstände zu kopieren, zu framen, zu spiegeln oder zu verlinken;

(d) die Liefergegenstände zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder auf andere Weise zu vertreiben;

(e) die Liefergegenstände zur Bereitstellung oder zum Betrieb von Anwendungsdienstleistungen, Dienstleistungsbüros, Marketing, Schulungen, Outsourcing oder Beratungsdienstleistungen oder anderen kommerziellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Liefergegenständen zu verwenden;

(f) abgeleitete Werke zu erstellen oder die Liefergegenstände zu modifizieren, anzupassen oder zu übersetzen;

(g) Funktionen, Prozesse oder Grafiken der Liefergegenstände zu kopieren;

(h) die Liefergegenstände zurückzuentwickeln, zurückzukompilieren oder den Quellcode abzuleiten (sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist);

(i) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen, Prozesse oder Grafiken der Liefergegenstände zu entwickeln;

(j) Informationen oder Daten in die Liefergegenstände hochzuladen, die die Rechte anderer verletzen oder beeinträchtigen oder verletzen oder beeinträchtigen könnten; oder

(k) Inhalte hochzuladen, eine Verbindung herzustellen oder die Liefergegenstände zu nutzen, um Aktivitäten durchzuführen, die die Liefergegenstände oder damit verbundene Systeme, Datenbanken oder Programme beschädigen, stören, heimlich abfangen oder enteignen könnten (einschließlich durch die Verwendung oder Übertragung von Viren, Trojanern, Malware, Würmern, Zeitbomben oder Bots).

9. Bestätigungen des Kunden bezüglich der gehosteten Liefergegenstände

9.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte inhärente Merkmale von gehosteten Diensten die Bereitstellung und Zuverlässigkeit dieser Dienste beeinträchtigen können. Obwohl Speeki bestrebt ist, qualitativ hochwertige Dienste und Produkte anzubieten, haftet Speeki nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden, die sich aus den in dieser Klausel 9 genannten Problemen ergeben.

9.2. Sicherheit – Speeki wird sich nach besten Kräften bemühen, zu verhindern, dass Dritte unbefugten Zugriff auf die von Speeki gehosteten Liefergegenstände erhalten. Allerdings ist keine Methode der Übertragung über das Internet oder der elektronischen Speicherung zu 100 % sicher, und Speeki kann keine absolute Sicherheit garantieren.

9.3. Datensicherung – In Bezug auf die gehosteten Liefergegenstände bietet Speeki eine Datensicherung mit einer Aufbewahrungsdauer von 30 Tagen, mit täglichen differenzierten und wöchentlichen vollständigen Sicherungen. Speeki führt regelmäßige Überprüfungen der Sicherungsprotokolle und regelmäßige Tests der Sicherungen durch.  Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit des bezahlten Abonnements und für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dessen Ablauf jederzeit über die Liefergegenstände herunterladen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Ende der Laufzeit des bezahlten Abonnements werden alle Kundendaten gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden.

9.4. Verfügbarkeit – Speeki wird sich in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass die von Speeki gehosteten Liefergegenstände 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar sind. Die Verfügbarkeit dieser Liefergegenstände kann jedoch Faktoren unterliegen, die außerhalb der Kontrolle von Speeki liegen, darunter Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme, die mit der Nutzung von Internetverbindungen und elektronischer Kommunikation verbunden sind.

 

10. Bestätigungen des Kunden hinsichtlich regulatorischer Leitlinien

Die Liefergegenstände sollen Kunden dabei unterstützen, verschiedene gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Speeki ist jedoch keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an.  Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine gesetzlichen Verpflichtungen und die für sein Geschäft geltenden regulatorischen Anforderungen zu verstehen und die Lieferungen und Dienstleistungen so auszuwählen und zu nutzen, dass diese Einhaltung gewährleistet ist. Der Kunde ist für alle Folgen von Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner verbundenen Unternehmen, Lieferanten und deren jeweiligen Mitarbeitern verantwortlich, die unter Verwendung oder auf der Grundlage der Lieferungen oder Dienstleistungen getroffen werden.  Der Kunde wird Speeki von allen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Schäden, Ausgaben, Verbindlichkeiten, Verfahren oder Forderungen (einschließlich angemessener Rechtskosten) freistellen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Behauptung ergeben, dass Speeki oder die Liefergegenstände rechtliche oder regulatorische Beratung geleistet haben.

 

11. Garantie

11.1. Speeki garantiert, dass die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis von kompetentem und geschultem Personal erbracht werden.

11.2. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Bestimmungen in Bezug auf die Dienstleistungen und die Liefergegenstände, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind, werden im gesetzlich zulässigen Umfang von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

11.3. Der Kunde erhält die Liefergegenstände „wie besehen“ und erkennt an, dass keine Gewährleistungen gelten und keine Gewährleistungsfrist für die Liefergegenstände gilt und dass Speeki vorbehaltlich der Klausel 12 (Supportleistungen) nicht verpflichtet ist, Inhaltsaktualisierungen, Softwareaktualisierungen oder ein Mindestmaß an Supportleistungen für die Liefergegenstände bereitzustellen.

11.4. Wenn das Gesetz eine nicht ausschließbare bedingte Gewährleistung impliziert oder vorschreibt, die eingeschränkt werden kann, ist die Haftung von Speeki gegenüber dem Kunden für die Verletzung dieser bedingten Gewährleistung so eingeschränkt, dass Speeki entscheiden kann:

(a) im Falle von Dienstleistungen: die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen; oder

(b) im Falle von Waren: den Ersatz der Waren, die Lieferung gleichwertiger Waren oder die Zahlung der Kosten für den Ersatz der Waren oder den Erwerb gleichwertiger Waren.

 

12. Unterstützungsdienste

12.1. Speeki erbringt für den Kunden während der Dauer des bezahlten Abonnements und gemäß den Abonnementparametern (wie im Anhang angegeben) Supportleistungen.

12.2. Während der gesamten Laufzeit des bezahlten Abonnements stellt Speeki dem Kunden über support[at]speeki.com und/oder https://www.speeki.com/support auch die folgenden Supportleistungen zur Verfügung .

(a) Antworten auf Fragen zur Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden;

(b) Behandlung von Problemen oder Fragen, die während der Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden auftreten können;

(c) dem Kunden Benachrichtigungen oder Updates zu neuen Funktionen zukommen zu lassen; und

(d) allgemeine Beratung und Anleitung zu den Produkten und Dienstleistungen von Speeki.

 

13. Dienstleistungen

Der Kunde erkennt an, dass:

(a) Speeki bezieht Informationen aus einer Vielzahl öffentlich zugänglicher Quellen. Alle Empfehlungen von Speeki basieren auf der fachlichen Einschätzung der Mitarbeiter von Speeki. Speeki übernimmt keine Garantie für die Ergebnisse seiner Empfehlungen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ob er den Informationen, Ratschlägen oder Empfehlungen von Speeki folgt oder nicht.

(b) Die Dienstleistungen werden nicht gemäß den Prüfungs-, Review- oder Assurance-Standards erbracht, und die Verwendung der Begriffe „Prüfung“, „Assurance“, „Review“ oder ähnlicher Begriffe in Materialien oder in anderer Form, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder mündlich, soll nichts anderes suggerieren.

(c) Speeki ist nicht qualifiziert, Rechtsberatung zu leisten oder Rechtsdokumente für die Umsetzung der Compliance-Pläne des Kunden zu erstellen, und wird dies auch nicht tun.

(d) die Informationen, Ratschläge und Empfehlungen, die Speeki dem Kunden gegeben hat:

(i) ausschließlich zum Nutzen des Kunden bestimmt sind und keine andere Person berechtigt ist, sich auf diese Informationen zu berufen;

(ii) dürfen nur für die in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke oder wie in der Lieferung angegeben verwendet werden; und

(iii) werden von Speeki nicht aktualisiert, und Speeki übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, die vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden, nachdem sie in ihrer endgültigen Form geliefert wurden.

 

14. Ansprüche Dritter

14.1. Speeki wird:

(a) alle Ansprüche Dritter gegen den Kunden aufgrund einer Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen in Singapur, den Vereinigten Staaten, Australien oder Neuseeland durch die Liefergegenstände zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen beizulegen; und

(b) alle gegen den Kunden aufgrund einer solchen Forderung ergangenen rechtskräftigen Urteile oder alle von Speeki im Namen des Kunden getroffenen Vergleiche zu bezahlen, vorausgesetzt, dass der Kunde:

(i) Speeki unverzüglich über jeden solchen Anspruch informiert;

(ii) Speeki die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung überträgt;

(iii) bei der Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung uneingeschränkt mit Speeki zusammenarbeitet; und

(iv) keine Maßnahmen ergreift, die die Fähigkeit von Speeki zur Verteidigung gegen die Klage beeinträchtigen könnten.

14.2. Wenn die Liefergegenstände ganz oder teilweise Gegenstand einer Verletzungsklage sind oder nach Ansicht von Speeki wahrscheinlich Gegenstand einer solchen Klage werden (betroffene Liefergegenstände), kann Speeki nach eigenem Ermessen:

(a) dem Kunden das Recht zur Nutzung des betroffenen Liefergegenstands verschaffen;

(b) das betroffene Produkt durch andere geeignete Software, Dokumentation, Inhalte oder Elemente (je nach Fall) zu ersetzen;

(c) das betroffene Lieferobjekt so zu ändern, dass es keine Rechte mehr verletzt; oder

(d) Wenn keine der vorgenannten Abhilfemaßnahmen wirtschaftlich durchführbar ist (wie von Speeki nach eigenem Ermessen festgelegt), erstattet Speeki nach Rückgabe der betroffenen Lieferung einen anteiligen (über die aktuelle bezahlte Abonnementlaufzeit auf linearer Basis) Teil des Betrags, den der Kunde an Speeki für die betroffene Lieferung gezahlt hat.

14.3. Speeki hat keine Entschädigungs- oder sonstigen Verpflichtungen, soweit eine Forderung auf folgenden Gründen beruht:

(a) Nichtverwendung eines von Speeki bereitgestellten Updates, wenn die Verletzung durch Verwendung des Updates hätte vermieden werden können;

(b) Kombination, Betrieb oder Verwendung der Liefergegenstände mit anderen Produkten oder Materialien, die nicht von Speeki bereitgestellt wurden, wenn eine solche Verletzung ohne diese Kombination, diesen Betrieb oder diese Verwendung vermieden worden wäre;

(c) die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden in einer Weise, die nicht mit den geltenden Geschäftsbedingungen vereinbar ist; oder

(d) Änderungen, Umgestaltungen oder Verbesserungen an den Liefergegenständen, die nicht von Speeki durchgeführt oder ausdrücklich genehmigt wurden.

14.4. Diese Klausel 13 legt die gesamte Haftung und Verpflichtung von Speeki sowie den ausschließlichen Rechtsbehelf des Kunden bei Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter fest.

 

15. Haftungsbeschränkung

15.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet Speeki unter keinen Umständen für Folgendes, und keine Schadensersatzleistung umfasst Folgendes:

(a) besondere, indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden; oder

(b) wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne oder Verluste in Bezug auf Folgendes: Einnahmen, Kunden, Geschäfte, Goodwill, erwartete Einsparungen, Nutzung von Produkten oder Ausrüstung, Software, Daten oder Managementzeit.

15.2. Die Haftung von Speeki gegenüber dem Kunden im Rahmen, im Zusammenhang mit oder aufgrund dieser Vereinbarung oder ihres Gegenstands wird in dem Umfang reduziert, in dem Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten zu einer solchen Haftung beitragen oder diese verursachen.

15.3. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt die Haftung ein oder schließt sie aus, die rechtlich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung:

(a) wegen Betrug, betrügerischer Falschdarstellung, Unehrlichkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten; oder

(b) für Personenschäden, Krankheit oder Tod.

15.4.  Vorbehaltlich der Klausel 13 (Ansprüche Dritter) und der Klausel 14.3 ist die maximale Gesamthaftung von Speeki für alle Ansprüche aus, im Zusammenhang mit oder aufgrund dieser Vereinbarung oder ihres Gegenstands, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), Billigkeitsrecht, Gesetz, Entschädigung, grundlegender Verletzung oder Verletzung einer grundlegenden Bestimmung oder aus einem anderen Grund, auf den geringeren der folgenden Beträge beschränkt:

(a) einen Betrag in Höhe der Beträge, die der Kunde gemäß dieser Vereinbarung in den sechs Monaten vor der Geltendmachung der Forderung an Speeki gezahlt hat; und

(b) [100.000,00 US-Dollar].

15.5. Bei der Berechnung der Gesamthaftung von Speeki gemäß dieser Klausel 14 müssen die Parteien alle gezahlten Beträge oder den Wert aller Waren oder Dienstleistungen berücksichtigen, die von Speeki gemäß Klausel 11.4 (Gewährleistung) ersetzt, repariert oder geliefert wurden.

 

16. Zusätzliche Arbeit

16.1. Der Kunde kann eine Änderung oder Abweichung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung vorschlagen, indem er Speeki eine schriftliche Mitteilung übermittelt, in der die vorgeschlagene Abweichung oder Änderung beschrieben wird.

16.2.  Innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Kunden gemäß Ziffer 15.1 oder wenn Speeki eine Änderung oder Abweichung zu einem Teil der Lieferungen oder Dienstleistungen vorschlagen möchte, unterbreitet Speeki dem Kunden einen schriftlichen Vorschlag mit den vorgeschlagenen Bedingungen für die Lieferung des Gegenstands der Abweichung, einschließlich aller für die Änderung erforderlichen relevanten Details, der Änderungen des Umfangs, der Auswirkungen und der Schätzungen hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans für die Umsetzung der vorgeschlagenen Abweichung (Änderungsvorschlag).

16.3. Wenn der Kunde den Änderungsvorschlag akzeptiert und fortfahren möchte, wird er den Änderungsvorschlag gegenzeichnen, und der Zeitplan wird geändert, um die im akzeptierten Änderungsvorschlag beschriebenen Änderungen in Kraft zu setzen.

16.4. Speeki wird seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung unverändert nachkommen, bis der Änderungsvorschlag vom Kunden gemäß Ziffer 15.3 genehmigt wurde.

 

17. Geheimhaltungspflichten

17.1. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und ihr Personal dazu verpflichten, diese ebenfalls vertraulich zu behandeln.

17.2. Die empfangende Partei muss vertrauliche Informationen so sicher wie möglich aufbewahren, jedoch keinesfalls weniger sicher als die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen aufbewahrt.

17.3. Vertrauliche Informationen bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei und dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

17.4. Eine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur im Zusammenhang mit und zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden oder kopieren.

17.5. Eine Partei verstößt nicht gegen diese Klausel 16, wenn die vertraulichen Informationen offengelegt werden:

(a) an Mitarbeiter oder Subunternehmer einer Partei, denen die Offenlegung notwendig ist, um die Verpflichtungen dieser Partei zu erfüllen oder ihre Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben; und

(b) an die professionellen Berater einer Partei, jedoch nur in dem Umfang, der für diese Berater erforderlich ist, um Beratung zu leisten oder die Rechte dieser Partei gemäß dieser Vereinbarung zu schützen,

und die empfangende Partei verpflichtet diese Empfänger, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen in einer Weise zu wahren, die mit dieser Vereinbarung vereinbar ist.

17.6. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Klausel 17 gelten auch nach Aufhebung, Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung weiter.

 

18. Datenverarbeitung, Datenschutz und personenbezogene Daten

18.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Kundeninhalte und alle anderen in die Liefergegenstände eingegebenen Daten von Speekis Netzwerk aus Drittunternehmen verarbeitet werden können, die eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten, darunter:

(a) KI-/Chatbot-Dienste;

(b) Sprachdatenübertragung, -aufzeichnung und -speicherung;

(c) Übersetzungsdienstleistungen;

(d) Text-zu-Sprache- und Sprache-zu-Text-Dienste; und

(e) Datenspeicherung.

Solche Unterauftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur zur Erbringung der von Speeki in Auftrag gegebenen Dienstleistungen verarbeiten und dürfen personenbezogene Daten nicht für andere Zwecke verwenden. Alle Unterauftragsverarbeiter, an die Speeki personenbezogene Daten übermittelt, haben mit Speeki schriftliche Vereinbarungen geschlossen, die den Unterauftragsverarbeiter zur Einhaltung von Bestimmungen verpflichten, die im Wesentlichen dieser Klausel 18 entsprechen. Eine Liste der Unterauftragsverarbeiter von Speeki finden Sie aufder Seite „Speeki-Unterauftragsverarbeiter”.

18.2. Jede Partei stellt sicher, dass jede Erhebung, Verwendung, Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung:

(a) erfolgt nur in dem Umfang, der für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist;

(b) alle für die betreffende Partei geltenden Datenschutzgesetze einhält; und

(c) in Bezug auf Speeki die Datenschutzrichtlinie einhält, die hier zu finden ist .

18.3. Ohne Einschränkung von Ziffer 18.1 verpflichtet sich jede Partei:

(a) die von der offenlegenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei oder wie gesetzlich vorgeschrieben offenzulegen;

(b) sicherzustellen, dass keine von einer Partei beauftragte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, diese personenbezogenen Daten verwendet, offenlegt oder aufbewahrt, außer zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen ihres Auftrags;

(c) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Änderung oder unbefugter Offenlegung zu schützen;

(d) den angemessenen Anforderungen der offenlegenden Partei in Bezug auf Folgendes nachzukommen:

(i) die Sicherheit, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten, die der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden;

(ii) Zugriff auf und Berichtigung solcher personenbezogenen Daten durch die Person, auf die sie sich beziehen; und

(iii) Beschwerden über den Umgang mit solchen personenbezogenen Daten;

(e) die offenlegende Partei so bald wie möglich zu benachrichtigen, nachdem die empfangende Partei Kenntnis davon erlangt hat, dass sie gesetzlich verpflichtet sein könnte, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu verwenden oder offenzulegen, und der offenlegenden Partei jede angemessene Unterstützung zu gewähren, die diese verlangt, um sich einer solchen Verwendung oder Offenlegung zu widersetzen oder dagegen Einspruch zu erheben;

(f) die offenlegende Partei unverzüglich und auf eigene Kosten über jede tatsächliche oder vermutete Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren; und

(g) bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund unverzüglich alle Kopien der personenbezogenen Daten, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten.

18.4. Sollten personenbezogene Daten oder wirtschaftlich sensible Informationen verloren gehen oder ohne Genehmigung von Speeki abgerufen oder offengelegt werden, ergreift Speeki die in seinem Plan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen beschriebenen Maßnahmen, der in der Datenschutzerklärung von Speeki zu finden ist .

 

19. Streitigkeiten

19.1. Die Parteien müssen sich bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, mit ihr in Zusammenhang stehen oder damit verbunden sind (eine Streitigkeit), durch Verhandlungen zwischen hochrangigen Vertretern der Parteien beizulegen, und wenn eine Lösung durch solche Verhandlungen nicht möglich ist, durch Mediation.

19.2. Eine solche Mediation wird von einem Mediator durchgeführt, der von den Parteien unabhängig ist und im Einvernehmen der Parteien oder, falls innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Streitigkeitsmitteilung einer Partei durch die andere Partei keine Einigung erzielt wird, von einer unabhängigen Stelle ernannt wird.

(a) wenn sich der eingetragene Firmensitz des Kunden in der südlichen Hemisphäre befindet, durch eine vom Singapore Mediation Centre (SMC) benannte Person; und

(b) wenn sich der eingetragene Firmensitz des Kunden in der nördlichen Hemisphäre befindet, durch eine vom Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) benannte Person.

19.3. Das derzeit geltende Mediationsverfahren der SMC oder das Modellmediationsverfahren der CEDR (je nach Anwendbarkeit) findet auf die Mediation Anwendung, und die Parteien werden uneingeschränkt mit der SMC/CEDR als Vermittler der Mediation zusammenarbeiten.

19.4. Eine Voraussetzung für das Recht einer Partei, ein Schiedsverfahren oder einen Rechtsstreit einzuleiten, außer im Falle einer einstweiligen Verfügung, ist, dass sie zuvor angeboten hat, die Streitigkeit gemäß dieser Klausel 19 einer Mediation zu unterziehen.

 

20. Fristverlängerung

Wenn Speeki aufgrund der folgenden Gründe nicht in der Lage ist, eine der Dienstleistungen zu erbringen oder eines der Ergebnisse innerhalb der für diese Erbringung oder Lieferung festgelegten Frist zu liefern:

(a) ein Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Kunden, einschließlich der Nichtbereitstellung von Informationen, Zugängen und Materialien, die Speeki zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung benötigt;

(b) eine in der Anlage dargelegte Annahme sich als unrichtig erweist;

(c) ein Änderungsvorschlag; oder

(d) ein weiterer Faktor, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Speeki liegt,

Speeki muss den Kunden schriftlich darüber informieren, dass es nicht in der Lage ist, diese Dienstleistungen zu erbringen oder die Liefergegenstände innerhalb der angegebenen Frist zu liefern, und die Frist für die Erbringung dieser Dienstleistungen und/oder die Lieferung dieser Liefergegenstände wird um den Zeitraum verlängert, der vernünftigerweise erforderlich ist, damit Speeki diese Dienstleistungen erbringen und/oder diese Liefergegenstände liefern kann.

 

21. Aussetzung

21.1. Speeki kann den Zugang des Kunden zu den Liefergegenständen und deren Nutzung ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten aussetzen, wenn:

(a) der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen gemäß Ziffer 8 (Verantwortlichkeiten und Einschränkungen des Kunden) verstößt;

(b) der Kunde nicht mit Speeki bei angemessenen Untersuchungen hinsichtlich eines vermuteten Verstoßes gegen wesentliche Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung kooperiert;

(c) ein Angriff auf die Verbindungsgeräte erfolgt, die zum Hosten oder Zugreifen auf die Liefergegenstände verwendet werden, einschließlich Hardware, Software, Netzwerke, Systeme, Gateways oder Dienste;

(d) Speeki ist gesetzlich oder durch eine Regierungsbehörde dazu verpflichtet; oder

(e) ein anderes Ereignis eintritt, aufgrund dessen Speeki eine Aussetzung seiner Dienste für notwendig erachtet, um die besten Interessen seiner laufenden Dienstleistungserbringung und seiner Kunden zu schützen.

21.2. Speeki wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden unter den gegebenen Umständen so früh wie möglich über eine solche Aussetzung zu informieren.

 

22. Kündigung aus wichtigem Grund

22.1. Unbeschadet anderer Rechte kann jede Partei diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich kündigen, wenn:

(a) die andere Partei gegen eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt und dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Abhilfe behoben wird; oder

(b) die andere Partei von einem Insolvenzfall betroffen ist.

22.2. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erlöschen alle Rechte, Pflichten und Lizenzen der Parteien aus dieser Vereinbarung.

 

23. Wahrung von Rechten

Die Kündigung, Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund hebt Folgendes nicht auf und hat auch keine Auswirkungen darauf:

(a) alle Rechte einer Partei gegenüber der anderen Partei, die:

(i) vor dem Zeitpunkt der Kündigung, Beendigung oder des Ablaufs angefallen sind; und

(ii) sich anderweitig auf eine Verletzung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bezieht oder zu einem späteren Zeitpunkt daraus entstehen kann, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung, Beendigung oder des Ablaufs entstanden sind; und

(b) die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach auch nach der Kündigung fortbestehen.

 

24. Begriffsbestimmungen und Auslegung

24.1. In dieser Vereinbarung:

Beratungsleistungen sind die Beratungsleistungen, Anleitungen, Hinweise und Coachings, die Speeki im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verbesserung von Corporate-Governance- und Compliance-Programmen gemäß der Beschreibung im Anhang erbringt und die Speeki dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt.

Geschäftstag bezeichnet Montag bis Freitag (einschließlich), ausgenommen Feiertage in der Stadt, in der der Vertragspartner von Speeki ansässig ist.

Änderungsvorschlag hat die in Klausel 16.2 (Zusatzarbeiten) angegebene Bedeutung.

Vertrauliche Informationen in Bezug auf eine Partei sind Informationen vertraulicher Natur, einschließlich Informationen über ihr Geschäft, ihre Geschäftstätigkeit, ihre Strategie, ihre Verwaltung, ihre Technologie, ihre Angelegenheiten, ihre Kunden, ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Lieferanten, jedoch keine Informationen, die ohne Vertrauensbruch öffentlich zugänglich sind.

Beginnungsdatum bezeichnet das im Zeitplan angegebene Beginungsdatum.

Kundeninhalte sind alle Daten, Dateianhänge, Texte, Bilder, personenbezogenen Daten oder sonstigen Inhalte, die hochgeladen oder übermittelt werden, oder Berichte oder sonstige Inhalte, die aus solchen Inhalten mithilfe einer Software erstellt und von Speeki im Auftrag des Kunden verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Kundeninhalte umfassen keine Nutzungs-, statistischen oder technischen Informationen, die keinen Aufschluss über den tatsächlichen Inhalt der Kundeninhalte geben.

Datenschutzgesetze bezeichnet alle weltweit geltenden Gesetze zum Datenschutz und zur Privatsphäre, die für die jeweilige Partei in ihrer Rolle als Verarbeiter der betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.

Liefergegenstand bezeichnet einen Gegenstand (sei es Software, Dokumentation, Inhalt oder Sonstiges), der entweder im Anhang als Liefergegenstand beschrieben ist oder aus der Erbringung einer Dienstleistung resultiert und der dem Kunden von Speeki im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden soll.

Bestehende Materialien bezeichnet alle zum Startdatum vorhandenen Materialien des Kunden, die in die Liefergegenstände integriert sind, sowie alle anderen Materialien, die Speeki vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden oder zur Verfügung gestellt werden müssen.

Insolvenzfall bedeutet in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person, dass sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder dass für ihr gesamtes oder den Großteil ihres Vermögens oder ihrer Unternehmen ein Insolvenzverwalter, Prüfer, Zwangsverwalter, Verwalter oder Manager bestellt wurde oder dass sie zahlungsunfähig geworden ist oder in Liquidation gegangen ist (es sei denn, diese Liquidation dient dem Zweck einer solventen Umstrukturierung oder Fusion), eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern getroffen hat oder anderweitig nicht in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen, oder aufgrund von Schulden ein ähnliches Ereignis erlitten hat.

Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet Urheberrechte, alle Rechte, die gemäß Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht in Bezug auf Erfindungen (einschließlich Patente) gewährt werden, eingetragene und nicht eingetragene Marken, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Software, Quellcode und Schaltkreislayouts, Urheberpersönlichkeitsrechte, vertrauliche Informationen und alle anderen Rechte, die sich aus geistiger Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Literatur oder Kunst ergeben.

Lizenzen bezeichnet die Lizenzen, die Speeki dem Kunden gemäß Ziffer 7.4 (Lizenzen und Eigentum an geistigen Eigentumsrechten) gewährt.

Personenbezogene Daten sind Informationen, Daten oder Meinungen (einschließlich Informationen oder Meinungen, die Teil einer Datenbank sind), die Speeki direkt oder indirekt vom Kunden oder in dessen Namen offengelegt, bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht und ob sie in materieller Form aufgezeichnet sind oder nicht, über eine Person, die anhand dieser Informationen, Daten oder Meinungen oder anhand anderer Informationen, Daten oder Meinungen, die Speeki direkt oder indirekt vom Kunden oder in dessen Namen offengelegt, bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt wurden, identifiziert werden kann.

Preis bezeichnet die Gesamtgebühren, die der Kunde an Speeki für die im Anhang aufgeführten Dienstleistungen und Leistungen zu zahlen hat.

Umsatzsteuer bezeichnet alle Umsatz-, Nutzungs-, Dienstleistungs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Verbrauchs-, Abgaben- oder Zölle oder andere ähnliche Steuern oder Abgaben in jedem Land, die auf jeden Betrag erhoben werden, der im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu zahlen ist.

Zeitplan bedeutet den beigefügten Zeitplan mit den Vertragsdetails.

Dienstleistungen bezeichnet die in der Anlage ausgewählten und beschriebenen Dienstleistungen und kann Beratungsdienstleistungen, Speeki Social sowie Installation, Anpassung und zusätzliche Dienstleistungen umfassen.

Speeki Social ist ein Dienst, der Social Listening und ESG-Fachwissen zusammenführt, um umsetzbare Erkenntnisse zu liefern, die die Compliance-Programme eines Kunden ergänzen.

24.2. In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Auslegungsregeln, sofern sich nicht das Gegenteil ergibt:

(a) Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.

(b) die Singularform schließt die Pluralform ein und umgekehrt;

(c) geschlechtsneutrale oder geschlechtsspezifische Begriffe umfassen jedes Geschlecht;

(d) Ein Begriff oder Ausdruck, der mit einem Großbuchstaben beginnt und in der Vereinbarung definiert ist, hat die in dieser Vereinbarung angegebene Bedeutung.

(e) Wenn einem Wort oder einer Wortgruppe eine bestimmte Bedeutung zugewiesen wird, haben andere Wortarten und grammatikalische Formen dieses Wortes oder dieser Wortgruppe entsprechende Bedeutungen.

(f) „umfasst“ bedeutet ohne Einschränkung;

(g) ein Verweis auf:

(i) Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, eine Regierungsbehörde, einen Verein, eine Kapitalgesellschaft oder eine andere juristische Person.

(ii) eine Partei umfasst ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger;

(iii) ein Dokument umfasst alle Änderungen an diesem Dokument;

(iv) Diese Vereinbarung umfasst alle Anhänge und Anlagen.

(v) eine andere Vereinbarung als diese Vereinbarung eine Verpflichtung oder eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung oder Abmachung enthält, unabhängig davon, ob diese schriftlich vorliegt oder nicht; und

(vi) Ein Geldbetrag ist in US-Dollar angegeben, mit der Ausnahme, dass der Preis in der Anlage auch in einer anderen Währung angegeben werden kann.

(h) Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen bindet diese gesamtschuldnerisch.

(i) Wenn der Tag, an dem etwas zu tun ist, kein Geschäftstag ist, muss diese Sache am folgenden Geschäftstag erledigt werden; und

(j) Keine Auslegungsregel gilt zum Nachteil einer Partei, weil diese Partei für die Ausarbeitung dieser Vereinbarung oder eines Teils davon verantwortlich war.

 

25. Inkonsistenz

Wenn es Unstimmigkeiten zwischen folgenden Punkten gibt:

(a) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

(b) der Anhang; und

(c) alle sonstigen Anlagen, Anhänge und sonstigen Dokumente, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird,

Die Rangfolge zwischen ihnen entspricht der oben aufgeführten absteigenden Reihenfolge.

 

26. Allgemein

26.1. Abtretung – Der Kunde darf seine Rechte aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Speeki, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf, nicht übertragen, abtreten, belasten, verpfänden oder mit einem Pfandrecht belegen.

26.2. Weitere Zusicherungen – Jede Partei muss auf begründeten Antrag der anderen Partei alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, die zur Umsetzung dieser Vereinbarung und der darin vorgesehenen Transaktionen erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem die Unterzeichnung von Dokumenten.

26.3Keine Vertretung oder Partnerschaft – Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet eine Vertretung, Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien.

26.4. Verzicht und Abweichung – Eine Bestimmung oder ein Recht, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, darf nicht:

(a) aufgehoben, es sei denn, dies geschieht schriftlich und mit Unterschrift der Partei, die die Aufhebung gewährt; oder

(b) kann nur durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden.

26.5. Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar sein:

(a) sie ist in diesem Rechtsgebiet in dem Umfang, in dem sie ungültig oder nicht durchsetzbar ist, eingeschränkt oder gestrichen zu lesen; und

(b) Diese Tatsache hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit oder auf die übrigen Bestimmungen.

26.6. Keine Rechte Dritter – Diese Vereinbarung gewährt Dritten keinerlei Rechte zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung.

26.7. Dienstleistungsvertrag – Diese Vereinbarung ist ein Vertrag über die Erbringung vonDienstleistungen und kein Vertrag über den Verkauf von Waren. Die Parteien vereinbaren, dass alle Gesetze über den „Verkauf von Waren” oder im Wesentlichen ähnliche Gesetze, die in der jeweiligen Gerichtsbarkeit erlassen wurden, sowie die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Geltung für diese Vereinbarung oder die Rechte und Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung haben.

26.8. Gesamte Vereinbarung – Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen zu ihrem Gegenstand und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

26.9. Anwendbares Recht – Diese Vereinbarung und alle Ansprüche oder Klagegründe (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gesetz), die auf dieser Vereinbarung oder der Aushandlung, dem Abschluss oder der Erfüllung dieser Vereinbarung beruhen, sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen der in der Anlage angegebenen Gerichtsbarkeit, einschließlich ihrer Verjährungsfristen, und werden in Übereinstimmung mit diesen durchgesetzt.  Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der Zuständigkeit der Gerichte der im Anhang angegebenen Gerichtsbarkeit.

26.10.Mitteilungen – Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und können persönlich, per Post oder in digitaler Form an die im Anhang angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt, zugestellt werden. Eine Mitteilung oder Kommunikation gilt als empfangen:

(a) im Falle einer persönlichen Übergabe oder in digitaler Form bei Erhalt durch den Empfänger; und

(b) im Falle einer Zustellung drei Tage nach Versand,

vorausgesetzt, dass, wenn eine Mitteilung oder sonstige Kommunikation an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, oder nach 17 Uhr an einem Geschäftstag persönlich zugestellt wird, diese Mitteilung oder Kommunikation als am folgenden Geschäftstag um 9 Uhr morgens beim Empfänger eingegangen gilt.

26.11.Ausfertigungen – Diese Vereinbarung kann gleichzeitig in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle zusammen ein und dasselbe Dokument bilden.

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