Partnervertrag

Letztes Aktualisierungsdatum: Mi, 02. März 2022, 00:00:00 GMT+0000 (Koordinierte Weltzeit)

Letztes Aktualisierungsdatum: Mi, 02. März 2022, 00:00:00 GMT+0000 (Koordinierte Weltzeit)

 

SPEEKI-PARTNERVEREINBARUNG (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Hintergrund:

A. Speeki ist Eigentümer einer Softwareplattform, die es Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten eines Unternehmens ermöglicht, Bedenken oder Fehlverhalten auf sichere und schnelle Weise an dieses Unternehmen zu melden. Die Softwareplattform wird von Speeki gehostet und verfügt über spezifische Funktionen, auf die über eine Website oder eine mobile Anwendung zugegriffen werden kann und die von festgelegten Zugriffsebenen abhängig sind.

B. Speeki ist auch Eigentümer eines interaktiven Schulungsprogramms, mit dem den Mitarbeitern eines Unternehmens gezielt auf ihre Aufgaben zugeschnittene Inhalte vermittelt werden können. Das Schulungsprogramm wird in der Regel über das bestehende Lernmanagementprogramm des Unternehmens bereitgestellt.

C. Der Partner möchte ein begrenzter Vertreter von Speeki werden, um:

(i) potenzielle Kunden für die Dienste von Speeki an Speeki zu verweisen und weiterzuleiten; und/oder

(ii) die Dienste von Speeki bei Endnutzern zu bewerben und weiterzuverkaufen.

D. Speeki möchte den Partner zu den folgenden Bedingungen und gemäß den Bestimmungen im Anhang (zusammenfassend als „Vereinbarung” bezeichnet) als Vermittler und/oder Wiederverkäufer autorisieren und ernennen.

Vereinbarte Bedingungen:

REFERRER-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN

1. Ernennung des Referenten

Speeki ernennt den Partner zu seinem nicht-exklusiven, begrenzten Vertreter im Gebiet, ausschließlich zum Zweck der Vermittlung potenzieller Kunden an Speeki.

2. Pflichten des Verweisenden

2.1. Der Empfehlende wird:

(a) angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Speeki und seine Dienste bei potenziellen Kunden bekannt zu machen und zu bewerben; und

(b) potenzielle Kunden an Speeki weiterleiten, indem Sie:

(i) Ausfüllen eines Empfehlungsformulars für den betreffenden potenziellen Kunden; und

(ii) eine formelle Vorstellung zwischen dem potenziellen Kunden und Speeki per Telefonkonferenz, persönlichem Treffen oder per E-Mail, wobei das Format der Vorstellung zwischen Speeki und dem Empfehlenden zu vereinbaren ist.

2.2. Innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt eines Empfehlungsformulars durch Speeki benachrichtigt Speeki den Empfehlenden, wenn der potenzielle Kunde:

(a) ist ein aktiver Lead, d. h. ein Unternehmen, das:

(i) bereits in der Interessentendatenbank von Speeki enthalten ist;

(ii) innerhalb der letzten 3 Monate von einem Vertriebsmitarbeiter oder autorisierten Partner von Speeki kontaktiert wurde; und

(iii) den Wunsch geäußert hat, mehr über Speeki und seine Dienste zu erfahren;

(b) bereits von einem Dritten an Speeki verwiesen wurde; oder

(c) ist bereits Kunde von Speeki,

und wenn Speeki innerhalb dieses Zeitraums keine solche Mitteilung macht, wird der potenzielle Kunde zu einem

Empfohlener Kunde.

2.3. Der Werber erklärt sich damit einverstanden, dass er:

(a) die Befugnis, die Überweisung im Namen von vorzunehmen; und

(b) die mögliche Erhebung von Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung gegenüber

jeden potenziellen Kunden, den es an Speeki weiterleitet.

2.4. Der Vermittler versichert und garantiert, dass er bei Erhalt von Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung in keinem Interessenkonflikt mit einem vermittelten potenziellen Kunden oder mit Speeki steht.

3. Vermittlungsprovisionen und Zahlungsbedingungen

3.1. Die an den Vermittler zu zahlenden Gebühren werden wie folgt berechnet:

X % der Nettoeinnahmen für Dienstleistungen, die Speeki nach dem Datum des Eingangs des Empfehlungsformulars für diesen empfohlenen Kunden beim Empfehlungsgeber an einen empfohlenen Kunden verkauft hat, vorausgesetzt, dass die vom empfohlenen Kunden bestellten Dienstleistungen vollständig erbracht, vom empfohlenen Kunden angenommen und vollständig bezahlt wurden. Nettoeinnahmen sind der von Speeki einem empfohlenen Kunden in Rechnung gestellte Bruttobetrag abzüglich Steuern, Erstattungen von Ausgaben oder Auslagen und/oder Abschreibungen auf Forderungen.

3.2. Speeki zahlt dem Werber die in Ziffer 3.1 genannte Provision innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung des geworbenen Kunden bei Speeki. Die Provisionen werden schrittweise gezahlt, sobald Speeki die Zahlungen des geworbenen Kunden erhält.

3.3. Um die Ausstellung von Steuerrechnungen durch den Empfänger gemäß den Anforderungen des GST-Gesetzes zu erleichtern, vereinbaren die Parteien, dass Speeki als Empfänger Steuerrechnungen für die Lieferungen im Rahmen dieser Vereinbarung ausstellt.

3.4. Der Vermittler:

(a) erklärt sich damit einverstanden, keine Steuerrechnungen für Lieferungen im Rahmen dieser Vereinbarung auszustellen; und

(b) bestätigt, dass er derzeit für die GST registriert ist und Speeki benachrichtigen wird, wenn der Referrer seine Registrierung aufgibt.

3.5. Speeki:

(a) bestätigt, dass es derzeit für die GST registriert ist und dass es den Vermittler benachrichtigen wird, wenn Speeki ce nicht mehr registriert ist oder wenn es eine der Anforderungen in Bezug auf die Ausstellung von vom Empfänger erstellten Steuerrechnungen gemäß dem GST-Gesetz nicht mehr erfüllt;

(b) erklärt sich bereit, dem Vermittler eine Kopie der Steuerrechnung auszustellen, auf der die GST-Registrierungsnummer des Vermittlers und von Speeki angegeben ist; und

(c) stellt dem Vermittler Kopien aller Rechnungen, die an die vermittelten Kunden ausgestellt wurden, als alleinigen Nachweis für alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen und zahlbaren Gebühren zusammen mit der entsprechenden Steuerrechnung zur Verfügung.

3.6. Sollten sich die Anforderungen für die Ausstellung von steuerlichen Rechnungen durch den Empfänger gemäß dem GST-Gesetz ändern, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben Verhandlungen aufzunehmen, um diese Klausel anzupassen und solche Änderungen wirksam werden zu lassen.

3.7. Alle Zahlungen, die Speeki gemäß dieser Vereinbarung an den Empfehlenden zu leisten hat, erfolgen per Direktüberweisung oder elektronischer Überweisung direkt auf das Bankkonto des Partners, dessen Daten in der Anlage aufgeführt sind, auf Basis der Verfügbarkeit der Mittel am selben Tag, und die Zahlungen gelten als am Tag der Zahlung durch Speeki eingegangen, es sei denn, die Zahlung wird nicht ausgeführt; in diesem Fall gilt die Zahlung erst dann als eingegangen, wenn der Vermittler über die frei verfügbaren Mittel verfügt.

4.Steuern

4.1. Alle von Speeki gemäß dieser Vereinbarung an den Vermittler zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne GST. Soweit eine im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erbrachte Leistung steuerpflichtig ist, erhöht sich die Gegenleistung für diese Leistung um einen Betrag, der dieser Gegenleistung multipliziert mit dem Satz entspricht, zu dem die GST für diese Leistung erhoben wird.

4.2. Alle Zahlungen, die Speeki gemäß dieser Vereinbarung an den Vermittler zu leisten hat, erfolgen ohne Einbehaltung oder Abzug von Steuern, es sei denn, eine solche Einbehaltung oder ein solcher Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben.

4.3. Wenn Speeki gesetzlich verpflichtet ist, Abzüge oder Einbehaltungen für oder aufgrund von Steuern von einem gemäß dieser Vereinbarung von Speeki zu zahlenden Betrag vorzunehmen, wird Speeki dem Vermittler unverzüglich eine Steuerbescheinigung über den abgezogenen oder einbehaltenen Betrag ausstellen.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER

5. Ernennung zum Wiederverkäufer

5.1. Speeki ernennt den Partner zu seinem nicht-exklusiven, begrenzten Vertreter im Gebiet, ausschließlich zum Zweck des Verkaufs der Dienste von Speeki an Endkunden.

5.2. Endkunden, die die Dienste von Speeki über den Wiederverkäufer erwerben, zahlen einen vom Wiederverkäufer festgelegten Preis und überweisen die Zahlung für diese Dienste an den Wiederverkäufer. Die Nutzung der Dienste durch den Endkunden unterliegt der Zustimmung des Kunden zu den geltenden Nutzungsbedingungen oder anderen von Speeki festgelegten Vereinbarungen.  Der Wiederverkäufer ist weder Eigentümer noch Lizenzgeber der Dienste und darf die Dienste seinen Kunden nur im Rahmen des Lizenzmodells und anderer, von Speeki ausdrücklich festgelegter, nicht preisbezogener Bedingungen anbieten.

5.3. Zur Klarstellung: Speeki kann jeder Person den Zugang zu den Diensten oder das Recht zur Nutzung der Dienste verweigern, wenn diese Person die geltenden Nutzungsbedingungen oder andere von Speeki festgelegte Vereinbarungen nicht akzeptiert hat oder nicht einhält.

6. Pflichten des Wiederverkäufers

6.1. Bestellbedingungen – Soweit Speeki seine Dienste zum Weiterverkauf anbietet, kann der Wiederverkäufer diese Dienste zum Weiterverkauf bestellen , indem er die hier aufgeführten Anweisungen befolgt . Der Wiederverkäufer muss alle angeforderten Informationen bereitstellen, einschließlich der Identität des Endnutzers, der Geschäfts- und E-Mail-Adressen des Endnutzers sowie der spezifischen Abonnements und anderen Dienste, die vom Wiederverkäufer weiterverkauft werden sollen (Wiederverkäuferbestellung). Alle diese Informationen müssen korrekt und vollständig sein und die vom Wiederverkäufer von Endnutzern erhaltenen echten Bestellungen widerspiegeln. Wiederverkäuferbestellungen können nach ihrer Aufgabe nicht mehr storniert werden.

6.2. Eingeschränktes Weiterverkaufsrecht – Speeki gewährt dem Wiederverkäufer ein einmaliges, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, die in der Wiederverkäuferbestellung angegebenen Dienste an den in der Wiederverkäuferbestellung angegebenen Endnutzer weiterzuverkaufen, ausschließlich zur Nutzung durch diesen Endnutzer gemäß der Speeki-Kundenvereinbarung.  Dieses Recht zum Weiterverkauf gilt nicht für andere Endnutzer oder andere Dienste (einschließlich des Verkaufs an verbundene Parteien oder des späteren, zusätzlichen oder erneuten Verkaufs an denselben Endnutzer).

6.3. Nutzungsbedingungen für Endnutzer – Die Nutzung und der Erhalt der Dienste durch Endnutzer unterliegen der Speeki-Kundenvereinbarung, und der Wiederverkäufer darf nicht versuchen, andere Bedingungen in Bezug auf die Nutzung oder den Erhalt der Dienste durch den Endnutzer aufzuerlegen. Der Wiederverkäufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jeder Endnutzer die Speeki-Kundenvereinbarung in rechtsverbindlicher Weise abschließt. Dies kann erfordern, dass der Wiederverkäufer:

(a) jeden Endnutzer darüber zu informieren, dass die Dienste der Speeki-Kundenvereinbarung unterliegen und dass der Endnutzer durch die Aufgabe einer Bestellung beim Wiederverkäufer der Speeki-Kundenvereinbarung zustimmt;

(b) in jedem Angebot und jedem Bestellformular, das der Wiederverkäufer an den Endnutzer ausstellt, entweder eine Kopie der Speeki-Kundenvereinbarung oder einen Link zu dieser Vereinbarung beifügen; und

(c) von jedem Endnutzer eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Speeki-Kundenvereinbarung einzuholen, bevor die Bestellung vom Wiederverkäufer angenommen oder die Dienstleistungen erbracht werden, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Wiederverkäufer muss Speeki innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt dieser Annahme durch den Wiederverkäufer einen Nachweis über diese Annahme durch den Endnutzer vorlegen.

Der Wiederverkäufer muss Speeki unverzüglich über jede bekannte oder vermutete Verletzung der Speeki-Kundenvereinbarung oder jede andere unbefugte Nutzung der Dienste informieren und Speeki bei der Durchsetzung der Bestimmungen der Speeki-Kundenvereinbarung unterstützen.

7. Preise, Zahlung und Lieferung

7.1. Speeki wird dem Wiederverkäufer von Zeit zu Zeit die Preise für die vom Wiederverkäufer an Speeki zu zahlenden Dienstleistungen zur Verfügung stellen, in der Regel in Form von jährlichen Preislisten. Der Wiederverkäufer kann nach eigenem Ermessen die Preise für die vom Endverbraucher zu zahlenden Dienstleistungen nach oben oder unten anpassen.

7.2. Die Zahlung des Wiederverkäufers an Speeki ist fällig, wenn der Wiederverkäufer die Wiederverkäuferbestellung bei Speeki einreicht, und diese Zahlung ist nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar. Der Wiederverkäufer trägt das gesamte Risiko der Nichtzahlung durch Endnutzer und ist allein verantwortlich für alle Kosten und Ausgaben des Wiederverkäufers.

7.3. Alle Zahlungen, die der Wiederverkäufer gemäß dieser Vereinbarung an Speeki zu leisten hat, erfolgen per Direktüberweisung oder elektronischer Überweisung direkt auf das Bankkonto von Speeki, dessen Daten in der Anlage aufgeführt sind, auf der Grundlage der Verfügbarkeit der Mittel am selben Tag, und die Zahlungen gelten als an dem Tag eingegangen, an dem die Zahlung vom Wiederverkäufer geleistet wird, es sei denn, die Zahlung wird nicht akzeptiert. In diesem Fall gilt die Zahlung erst dann als eingegangen, wenn Speeki über die freigegebenen Mittel verfügt.

7.4. Nach Eingang der Zahlung bei Speeki liefert Speeki den entsprechenden Software-Lizenzschlüssel, die Anmeldedaten für den gehosteten Dienst oder andere Informationen, die für die Nutzung oder den Zugriff auf die entsprechenden Dienste durch Endbenutzer erforderlich sind, gemäß den Standardlieferverfahren von Speeki direkt an den in der Wiederverkäuferbestellung angegebenen Lieferkontakt. Wenn Speeki die Lizenzschlüssel oder Anmeldedaten an den Wiederverkäufer liefert, verpflichtet sich der Wiederverkäufer, diese wiederum direkt an den in der Wiederverkäuferbestellung angegebenen Endnutzer zu liefern und die Software, gehosteten Dienste oder andere Dienste in keiner Weise zu nutzen oder darauf zuzugreifen. Der Wiederverkäufer muss alle Lizenzschlüssel oder Anmeldedaten unverzüglich nach der Lieferung an den Endnutzer löschen.

8. Steuern

8.1. Alle Beträge, die der Wiederverkäufer gemäß dieser Vereinbarung an Speeki zu zahlen hat, verstehen sich ohne GST. Soweit eine Lieferung im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung steuerpflichtig ist, erhöht sich die Gegenleistung für diese Lieferung um einen Betrag, der dieser Gegenleistung multipliziert mit dem GST-Satz für diese Lieferung entspricht.

8.2. Alle Zahlungen, die der Wiederverkäufer gemäß dieser Vereinbarung an Speeki zu leisten hat, erfolgen ohne Einbehaltung oder Abzug von Steuern, es sei denn, eine solche Einbehaltung oder ein solcher Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben.

8.3. Wenn der Wiederverkäufer gesetzlich verpflichtet ist, Abzüge oder Einbehaltungen für oder aufgrund von Steuern von einem gemäß dieser Vereinbarung von ihm zu zahlenden Betrag vorzunehmen, muss der Wiederverkäufer zusammen mit dieser Zahlung einen zusätzlichen Betrag zahlen, sodass Speeki den vollen Betrag, den es ohne Abzüge oder Einbehaltungen erhalten hätte, frei von Steuern erhält.

8.4. Eine von Speeki ausgestellte Steuerrechnung ersetzt alle früheren Angebote und Vorschläge.

FÜR ALLE PARTNER GELTENDE BEDINGUNGEN

9. Laufzeit

Die Laufzeit dieser Vereinbarung:

(a) beginnt am Startdatum; und

(b) bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß diesen Geschäftsbedingungen bestehen.

10. Beziehung zwischen den Parteien

10.1. Unabhängige Vertragspartner – Die Beziehung zwischen den Parteien ist zu jeder Zeit die von unabhängigen Vertragspartnern. Durch diese Vereinbarung entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture, und der Partner darf sich zu keinem Zeitpunkt als mit Speeki verbunden darstellen, außer als unabhängiger Vermittler oder unabhängiger Handelsvertreter.

10.2. Identifizierung als Partner – Der Partner darf sich ausschließlich im Zusammenhang mit der Werbung und Empfehlung von Speeki und seinen Dienstleistungen durch den Werber und/oder dem Weiterverkauf der Dienstleistungen durch den Wiederverkäufer als Speeki-Partner identifizieren. Der Partner darf keine Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Speeki verwenden, es sei denn, dies ist gemäß den Richtlinien zur Verwendung von Marken von Speeki zulässig.  Der gesamte Goodwill, der sich aus der Nutzung der Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Speeki durch den Partner ergibt, steht Speeki zu.

10.3. Partnerprogrammkategorien – Im Zeitplan wird angegeben, welche Programmkategorie für den Partner gilt. Jede Programmkategorie sieht unterschiedliche Stufen von Vorteilen, Support und Verpflichtungen für Partneraktivitäten vor. Einzelheiten hierzu finden Sie unter https://www.speeki.com/support.

10.4 Keine Nutzungsrechte – Nur der Endnutzer der Dienste darf die Dienste nutzen. Dem Partner ist es nicht gestattet, die im Rahmen dieser Vereinbarung weiterverkauften Dienste zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen. Soweit der Wiederverkäufer Zugang zu den Diensten erhält, einschließlich des Zugangs zu oder der Nutzung einer Demoversion der Dienste, gelten für den Partner alle in der Speeki-Kundenvereinbarung enthaltenen Lizenzbeschränkungen und -bedingungen.

10.5.  Beziehungen zu Endnutzern – Der Partner verpflichtet sich, sich nicht als Vertreter oder Mitarbeiter von Speeki auszugeben, und erklärt sich damit einverstanden, dass Speeki nach Einreichung eines Empfehlungsformulars oder einer Wiederverkäuferbestellung die primäre Kontrolle über die Kommunikation mit Endnutzern in Bezug auf die Dienste hat. Der Partner darf keine Zusicherungen in Bezug auf Speeki machen und potenziellen Kunden gegenüber keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich Preisen, Lieferbedingungen, Leistung, Zahlungsbedingungen oder anderen Verkaufsbedingungen im Namen von Speeki abgeben.  Der Partner verpflichtet sich, keine betrügerischen, irreführenden, illegalen oder unethischen Praktiken anzuwenden und alle geltenden Gesetze in allen anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten (einschließlich US-Embargo- und Sanktionsvorschriften sowie Exportverbote für bestimmte Endverwendungen oder bestimmte Endnutzer).

10.6. Keine Befugnis zur Bindung – Der Partner ist nicht befugt, Speeki an Verträge, Zusicherungen, Vereinbarungen, Handlungen oder Urkunden in Bezug auf Speeki oder seine Dienste zu binden.

11. Eigentum an geistigen Eigentumsrechten

Alle geistigen Eigentumsrechte sowie Rechte, Titel und Anteile an den Diensten und an den Marken, Logos, Dienstleistungsmarken und Werbematerialien von Speeki verbleiben bei Speeki, und es werden keine Anteile oder Eigentumsrechte an den Partner übertragen.

12. Gewährleistungen

12.1. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Bestimmungen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind, werden im gesetzlich zulässigen Umfang von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

12.2. Zur Klarstellung: Alle Verpflichtungen, Gewährleistungen, Bedingungen und Konditionen, die Speeki in Bezug auf die Nutzung und den Empfang der Dienste anbietet, werden direkt von Speeki gegenüber dem Endnutzer gemäß der Speeki-Kundenvereinbarung eingegangen und gelten nicht für den Partner.

12.3. Wenn das Gesetz eine nicht ausschließbare bedingte Gewährleistung impliziert oder vorschreibt, die eingeschränkt werden kann, ist die Haftung von Speekito gegenüber dem Partner für die Verletzung dieser bedingten Gewährleistung so eingeschränkt, dass Speeki entscheiden kann:

(a) im Falle von Dienstleistungen: die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen; oder

(b) im Falle von Waren: den Ersatz der Waren, die Lieferung gleichwertiger Waren oder die Zahlung der Kosten für den Ersatz der Waren oder den Erwerb gleichwertiger Waren.

13. Vertriebsunterstützung

Während der gesamten Laufzeit bietet Speeki dem Partner über support[at]speeki.com und/oder https://www.speeki.com/support die folgenden Vertriebsunterstützungsleistungen an.

(a) Antworten auf Anfragen zu der potenziellen Nutzung der Dienste durch einen potenziellen Kunden;

(b) Behandlung von Problemen oder Fragen, die während der Vorführung der Dienste durch den Partner auftreten können;

(c) dem Partner Benachrichtigungen oder Aktualisierungen zu neuen Funktionen zukommen zu lassen; und

(d) allgemeine Beratung und Anleitung zu den Produkten und Dienstleistungen von Speeki.

14. Ansprüche Dritter

14.1. Speeki wird:

(a) alle Ansprüche Dritter gegen den Partner aufgrund der Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten oder Geschäftsgeheimnissen in Singapur, den Vereinigten Staaten, Australien oder Neuseeland durch die Dienste zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen beizulegen; und

(b) alle gegen den Partner in Bezug auf diese Forderung ergangenen rechtskräftigen Urteile oder von Speeki im Namen des Partners geschlossene Vergleiche zu bezahlen, vorausgesetzt, dass der Partner:

(i) Speeki unverzüglich über jeden solchen Anspruch informiert;

(ii) Speeki die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und/oder Beilegung der Forderung überträgt;

(iii) bei der Abwehr und/oder Beilegung der Forderung uneingeschränkt mit Speeki zusammenarbeitet; und

(iv) keine Maßnahmen ergreift, die die Fähigkeit von Speeki zur Verteidigung gegen die Klage beeinträchtigen könnten.

14.2. Wenn die Dienste ganz oder teilweise Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung sind oder nach Ansicht von Speeki wahrscheinlich Gegenstand einer solchen Klage werden (betroffener Dienst), kann Speeki nach eigenem Ermessen:

(a) dem Partner das Recht zu verschaffen, die betroffene Dienstleistung zu bewerben oder weiterzuverkaufen;

(b) den betroffenen Dienst durch andere geeignete Software ersetzen; oder

(c) den betroffenen Dienst so zu ändern, dass er keine Rechte verletzt.

14.3. Speeki ist nicht zu Schadenersatz oder anderen Verpflichtungen verpflichtet, soweit eine Forderung auf folgenden Gründen beruht:

(a) Nichtverwendung eines von Speeki bereitgestellten Updates, wenn die Verletzung durch die Verwendung des Updates hätte vermieden werden können;

(b) Kombination, Betrieb oder Nutzung der Dienste mit anderen Produkten oder Materialien, die nicht von Speeki bereitgestellt werden, wenn eine solche Verletzung ohne diese Kombination, diesen Betrieb oder diese Nutzung vermieden worden wäre;

(c) die Nutzung der Dienste durch den Partner in einer Weise, die nicht mit den geltenden Geschäftsbedingungen vereinbar ist; oder

(d) Änderungen, Modifikationen oder Verbesserungen an den Diensten, die nicht von Speeki durchgeführt oder ausdrücklich genehmigt wurden.

14.4. Diese Klausel 14 legt die gesamte Haftung und Verpflichtung von Speeki sowie den ausschließlichen Rechtsbehelf des Partners bei Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter fest.

15. Haftungsbeschränkung

15.1. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet keine der Parteien für Folgendes, und unter keinen Umständen umfasst der Schadenersatz Folgendes:

(a) besondere, indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden; oder

(b) wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne oder Verluste in Bezug auf Folgendes: Einnahmen, Kunden, Geschäfte, Goodwill, erwartete Einsparungen, Nutzung von Produkten oder Ausrüstung, Software, Daten oder Managementzeit.

15.2. Die Haftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand wird in dem Umfang reduziert, in dem Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei oder eines Dritten zu einer solchen Haftung beitragen oder diese verursachen.

15.3. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt die Haftung ein oder schließt sie aus, die rechtlich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für:

(a) Personenschäden, Krankheit oder Tod; oder

(b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, Unehrlichkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten.

15.4. Vorbehaltlich der Klausel 14 (Ansprüche Dritter) und der Klausel 15.3 ist die maximale Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei für alle Ansprüche aus, im Zusammenhang mit oder aufgrund dieser Vereinbarung oder ihres Gegenstands, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), Billigkeitsrecht, Gesetz, Entschädigung, aufgrund einer grundlegenden Verletzung oder Verletzung einer grundlegenden Bestimmung oder aus einem anderen Grund, auf 100.000,00 USD begrenzt.

16. Geheimhaltungspflichten

16.1. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und ihr Personal dazu verpflichten, diese ebenfalls vertraulich zu behandeln.

16.2. Die empfangende Partei muss vertrauliche Informationen so sicher wie möglich aufbewahren, jedoch keinesfalls weniger sicher als die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen aufbewahrt.

16.3. Vertrauliche Informationen bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei und dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

16.4. Eine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur im Zusammenhang mit und zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden oder kopieren.

16.5. Eine Partei verstößt nicht gegen diese Klausel 16, wenn die vertraulichen Informationen offengelegt werden:

(a) an Mitarbeiter oder Subunternehmer einer Partei, denen die Offenlegung erforderlich ist, um die Verpflichtungen dieser Partei zu erfüllen oder ihre Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben; und

(b) an die professionellen Berater einer Partei, jedoch nur in dem Umfang, der für diese Berater erforderlich ist, um Beratung zu leisten oder die Rechte dieser Partei gemäß dieser Vereinbarung zu schützen,

und die empfangende Partei verpflichtet diese Empfänger, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen in einer Weise zu wahren, die mit dieser Vereinbarung vereinbar ist.

16.6. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Klausel 16 gelten auch nach Aufhebung, Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung weiter.

17. Datenschutz und personenbezogene Daten

17.1. Jede Partei stellt sicher, dass jede Erhebung, Verwendung, Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung:

(a) erfolgt nur in dem Umfang, der für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist;

(b) alle für die betreffende Partei geltenden Datenschutzgesetze einhält; und

(c) in Bezug auf Speeki die Datenschutzrichtlinie einhält, die unter https://www.Speeki.com/legal-stuff/privacy-policy zu finden ist.

17.2. Ohne Einschränkung von Ziffer 17.1 verpflichtet sich jede Partei:

(a) die von der offenlegenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei oder wie gesetzlich vorgeschrieben offenzulegen;

(b) sicherzustellen, dass keine von einer Partei beauftragte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, diese personenbezogenen Daten verwendet, offenlegt oder speichert, außer zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen ihres Auftrags;

(c) alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, Änderung oder Offenlegung zu schützen;

(d) den angemessenen Aufforderungen der offenlegenden Partei in Bezug auf Folgendes nachzukommen:

(i) die Sicherheit, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten, die der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden;

(ii) Zugriff auf und Berichtigung solcher personenbezogenen Daten durch die Person, auf die sie sich beziehen; und

(iii) Beschwerden über den Umgang mit solchen personenbezogenen Daten;

(e) die offenlegende Partei so bald wie möglich zu benachrichtigen, nachdem die empfangende Partei Kenntnis davon erlangt hat, dass sie gesetzlich verpflichtet sein könnte, die ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu verwenden oder offenzulegen, und der offenlegenden Partei jede angemessene Unterstützung zu gewähren, die diese verlangt, um sich einer solchen Verwendung oder Offenlegung zu widersetzen oder dagegen Einspruch zu erheben;

(f) die offenlegende Partei unverzüglich und auf eigene Kosten über jede tatsächliche oder vermutete Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren; und

(g) bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund unverzüglich alle Kopien der personenbezogenen Daten, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten.

17.3. Sollten personenbezogene Daten oder wirtschaftlich sensible Informationen verloren gehen oder ohne Genehmigung von Speeki abgerufen oder offengelegt werden, ergreift Speeki die in seinem Plan zur Reaktion auf Datenverstöße beschriebenen Maßnahmen, der unter https://www.speeki.com/legal-stuff/privacy-policy zu finden ist.

18. Streitigkeiten

18.1. Die Parteien müssen sich bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, mit ihr in Zusammenhang stehen oder damit verbunden sind (eine Streitigkeit), durch Mediation beizulegen.

18.2. Eine solche Mediation wird von einem Mediator durchgeführt, der von den Parteien unabhängig ist und im Einvernehmen der Parteien oder, falls innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Streitigkeitsmitteilung einer Partei durch die andere Partei keine Einigung erzielt wird, von einer unabhängigen Stelle ernannt wird.

(a) wenn sich der eingetragene Hauptsitz eines Partners in der südlichen Hemisphäre befindet, durch eine vom Singapore Mediation Centre (SMC) ernannte Person; oder

(b) wenn sich der eingetragene Hauptsitz eines Partners in der nördlichen Hemisphäre befindet, durch eine vom Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) benannte Person.

18.3. Das derzeit geltende Mediationsverfahren der SMC oder das Modellmediationsverfahren der CEDR (je nach Anwendbarkeit) findet auf die Mediation Anwendung, und die Parteien werden uneingeschränkt mit der SMC/CEDR als Vermittler der Mediation zusammenarbeiten.

18.4. Eine Voraussetzung für das Recht einer Partei, ein Schiedsverfahren oder einen Rechtsstreit einzuleiten, außer im Falle einer einstweiligen Verfügung, ist, dass sie zuvor angeboten hat, die Streitigkeit gemäß dieser Klausel 18 einer Mediation zu unterziehen.

19. Fristverlängerung

Wenn eine Partei (Erste Partei) aufgrund folgender Umstände nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung innerhalb der für die Erfüllung oder Lieferung festgelegten Frist zu erfüllen:

(a) ein Verstoß gegen diese Vereinbarung durch die andere Partei (zweite Partei), einschließlich der Nichtbereitstellung von Informationen, Zugang und Materialien, die die erste Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung benötigt; oder

(b) ein weiterer Faktor, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle der ersten Partei liegt,

Die erste Partei muss die zweite Partei schriftlich darüber informieren, dass sie diese Verpflichtungen nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllen kann, und die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird um den Zeitraum verlängert, der vernünftigerweise erforderlich ist, damit die erste Partei diese Verpflichtungen erfüllen kann.

20. Kündigung aus Bequemlichkeitsgründen

Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit aus Beliebtheit kündigen, indem sie der anderen Partei mindestens 30 Tage im Voraus eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt.

21. Kündigung aus wichtigem Grund

Unbeschadet anderer Rechte kann jede Partei diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich kündigen, wenn:

(a) die andere Partei gegen eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt und dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Abhilfe behoben wird; oder

(b) die andere Partei von einem Insolvenzfall betroffen ist.

22. Wirkung der Kündigung

22.1. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erlöschen alle Rechte, Pflichten und Lizenzen der Parteien aus dieser Vereinbarung.

22.2. Innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund muss der Partner alle Kopien aller Speeki-Materialien, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, an Speeki zurückgeben oder vernichten oder löschen. Nachdem der Partner dies getan hat, muss er Speeki bestätigen, dass alle diese Materialien zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht wurden.

22.3. Zur Klarstellung: Im Falle einer Kündigung aus Beliebtheit durch eine der Parteien hat Speeki gegenüber dem Vermittler keinerlei Haftung, außer der Zahlung der in Klausel 3.1 (Vergütung des Vermittlers und Zahlungsbedingungen) genannten Gebühren, die zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und zahlbar sind.

23. Wahrungvon Rechten

Die Kündigung, Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund hebt Folgendes nicht auf und hat auch keine Auswirkungen darauf:

(a) alle Rechte einer Partei gegenüber der anderen Partei, die:

(i) vor dem Zeitpunkt der Kündigung, Beendigung oder des Ablaufs angefallen sind; und

(ii) sich anderweitig auf eine Verletzung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bezieht oder zu einem späteren Zeitpunkt daraus entstehen kann, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung, Beendigung oder des Ablaufs entstanden sind; und

(b) die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach auch nach der Kündigung fortbestehen.

24. Begriffsbestimmungenund Auslegung

24.1. In dieser Vereinbarung:

Geschäftstag bezeichnet Montag bis Freitag (einschließlich), ausgenommen Feiertage in der Stadt, in der der Vertragspartner von Speeki ansässig ist.

Vertrauliche Informationen in Bezug auf eine Partei sind Informationen vertraulicher Natur, einschließlich Informationen über ihr Geschäft, ihre Geschäftstätigkeit, ihre Strategie, ihre Verwaltung, ihre Technologie, ihre Angelegenheiten, ihre Kunden, ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Lieferanten, jedoch keine Informationen, die ohne Vertrauensbruch öffentlich zugänglich sind.

Beginnungsdatum bezeichnet das im Zeitplan angegebene Beginungsdatum.

Datenschutzgesetze bezeichnet alle weltweit geltenden Gesetze zum Datenschutz und zur Privatsphäre, die für die jeweilige Partei in ihrer Rolle als Verarbeiter der betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.

Insolvenzfall bedeutet in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person, dass sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder dass für ihr gesamtes oder den Großteil ihres Vermögens oder ihrer Unternehmen ein Insolvenzverwalter, Prüfer, Zwangsverwalter, Verwalter oder Manager bestellt wurde oder dass sie zahlungsunfähig geworden ist oder in Liquidation gegangen ist (es sei denn, diese Liquidation dient dem Zweck einer solventen Umstrukturierung oder Fusion), eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern getroffen hat oder anderweitig nicht in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen, oder aufgrund von Schulden ein ähnliches Ereignis erlitten hat.

Speeki-Kundenvereinbarung bezeichnet die Endbenutzervereinbarung für die Beschaffung von Dienstleistungen durch einen Kunden von Speeki, die unter https://www.speeki.com/legal-stuff/customer-agreement zu finden ist.

Die Richtlinien zur Verwendung des Speeki-Markenzeichens finden Sie unter https://www.speeki.com/legal-stuff/trademark-and-content-use-guidelines.

Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet Urheberrechte, alle Rechte, die gemäß Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht in Bezug auf Erfindungen (einschließlich Patente) gewährt werden, eingetragene und nicht eingetragene Marken, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Software, Quellcode und Schaltkreislayouts, Urheberpersönlichkeitsrechte, vertrauliche Informationen und alle anderen Rechte, die sich aus geistiger Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Literatur oder Kunst ergeben.

Personenbezogene Daten sind Informationen, Daten oder Meinungen (einschließlich Informationen oder Meinungen, die Teil einer Datenbank sind), die Speeki direkt oder indirekt vom Partner oder in dessen Namen offengelegt, bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht und ob sie in materieller Form aufgezeichnet sind oder nicht, über eine Person, die anhand dieser Informationen, Daten oder Meinungen oder anhand anderer Informationen, Daten oder Meinungen, die Speeki direkt oder indirekt vom Partner oder in dessen Namen offengelegt, bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt wurden, identifiziert werden kann.

Überweisungsformular bezeichnet das in Anhang 1 des Anhangs aufgeführte Formular.

Der Begriff „empfohlener Kunde“ hat die in Abschnitt 2.2 (Pflichten des Empfehlers) angegebene Bedeutung.

Referrer bezeichnet einen begrenzten Vertreter von Speeki, der gemäß dieser Vereinbarung damit beauftragt ist, potenzielle Kunden für die Dienste von Speeki an Speeki zu verweisen und weiterzuleiten.

Wiederverkäufer bezeichnet einen begrenzten Vertreter von Speeki, der gemäß dieser Vereinbarung damit beauftragt ist, die Dienste von Speeki zu bewerben und an Endnutzer weiterzuverkaufen.

Zeitplan bedeutet den beigefügten Zeitplan mit den Vertragsdetails.

Dienstleistungen bezeichnet Produkte und Dienstleistungen, die Speeki von Zeit zu Zeit anbieten kann; und

Gebiet bezeichnet das im Anhang angegebene Gebiet.

24.2. In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Auslegungsregeln, sofern keine gegenteilige Absicht erkennbar ist:

(a) Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.

(b) Der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;

(c) geschlechtsneutrale oder geschlechtsspezifische Begriffe umfassen jedes Geschlecht;

(d) Ein Begriff oder Ausdruck, der mit einem Großbuchstaben beginnt und in der Vereinbarung definiert ist, hat die in dieser Vereinbarung angegebene Bedeutung.

(e) Wenn einem Wort oder einer Wortgruppe eine bestimmte Bedeutung zugewiesen wird, haben andere Wortarten und grammatikalische Formen dieses Wortes oder dieser Wortgruppe entsprechende Bedeutungen.

(f) „umfasst“ bedeutet ohne Einschränkung;

(g) ein Verweis auf:

(i) Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, eine Regierungsbehörde, einen Verein, eine Kapitalgesellschaft oder eine andere juristische Person.

(ii) eine Partei umfasst ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger;

(iii) ein Dokument umfasst alle Änderungen an diesem Dokument;

(iv) Diese Vereinbarung umfasst alle Anhänge und Anlagen.

(v) eine andere Vereinbarung als diese Vereinbarung eine Verpflichtung oder eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung oder Abmachung enthält, unabhängig davon, ob diese schriftlich vorliegt oder nicht; und

(vi) Ein Geldbetrag ist in US-Dollar angegeben, mit Ausnahme der in den Klauseln 3.1 (Vermittlungsgebühren und Zahlungsbedingungen) und 7.2 (Preise, Zahlung und Lieferung) genannten Gebühren und Zahlungen, die in einer anderen, von den Parteien vereinbarten Währung angegeben werden können.

(h) Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen bindet diese gesamtschuldnerisch.

(i) Wenn der Tag, an dem etwas zu tun ist, kein Geschäftstag ist, muss diese Sache am folgenden Geschäftstag erledigt werden; und

(j) Keine Auslegungsregel gilt zum Nachteil einer Partei, weil diese Partei für die Ausarbeitung dieser Vereinbarung oder eines Teils davon verantwortlich war.

25. Inkonsistenz

Wenn es Unstimmigkeiten zwischen folgenden Punkten gibt:

(a) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

(b) der Zeitplan; und

(c) alle sonstigen Anlagen, Anhänge und sonstigen Dokumente, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird,

Die Rangfolge zwischen ihnen entspricht der oben aufgeführten absteigenden Reihenfolge.

26. Allgemein

26.1. Abtretung – Der Partner darf seine Rechte aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Speeki, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf, nicht übertragen, abtreten, belasten, verpfänden oder mit einem Sicherungsrecht belasten.

26.2. Weitere Zusicherungen – Jede Partei muss auf begründeten Antrag der anderen Partei alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um diese Vereinbarung und die darin vorgesehenen Transaktionen wirksam werden zu lassen. Dies umfasst unter anderem die Unterzeichnung von Dokumenten.

26.3. Verzicht und Abweichung – Eine Bestimmung oder ein Recht, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, darf nicht:

(a) aufgehoben, es sei denn, dies geschieht schriftlich und mit Unterschrift der Partei, die die Aufhebung gewährt; oder

(b) kann nur durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden.

26.4. Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar sein:

(a) sie ist in diesem Rechtsgebiet in dem Umfang, in dem sie ungültig oder nicht durchsetzbar ist, eingeschränkt oder gestrichen zu lesen; und

(b) diese Tatsache hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit oder auf die übrigen Bestimmungen.

26.5. Keine Rechte Dritter – Diese Vereinbarung gewährt Dritten keine Rechte zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung.

26.6. Dienstleistungsvertrag – Diese Vereinbarung ist ein Vertrag über die Erbringung vonDienstleistungen und kein Vertrag über den Verkauf von Waren. Die Parteien vereinbaren, dass die Gesetze über den „Verkauf von Waren” oder im Wesentlichen ähnliche Gesetze, die in der jeweiligen Gerichtsbarkeit erlassen wurden, sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Geltung für diese Vereinbarung oder die Rechte und Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung haben.

26.7. Gesamte Vereinbarung – Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen zu ihrem Gegenstand und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

26.8. Anwendbares Recht – Diese Vereinbarung und alle Ansprüche oder Klagegründe (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gesetz), die auf dieser Vereinbarung oder den Verhandlungen, dem Abschluss oder der Erfüllung dieser Vereinbarung beruhen, sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen der in der Anlage angegebenen Gerichtsbarkeit, einschließlich ihrer Verjährungsfristen, und werden in Übereinstimmung mit diesen durchgesetzt. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der Zuständigkeit der Gerichte der im Anhang angegebenen Gerichtsbarkeit.

26.9. Mitteilungen – Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und können persönlich, per Post oder in digitaler Form an die im Anhang angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt, zugestellt werden. Eine Mitteilung oder Kommunikation gilt als empfangen:

(a) im Falle einer persönlichen Übergabe oder in digitaler Form bei Erhalt durch den Empfänger; und

(b) im Falle einer Zustellung drei Tage nach Versand,

vorausgesetzt, dass, wenn eine Mitteilung oder sonstige Kommunikation an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, oder nach 17 Uhr an einem Geschäftstag persönlich zugestellt wird, diese Mitteilung oder Kommunikation als am folgenden Geschäftstag um 9 Uhr morgens beim Empfänger eingegangen gilt.

26.10. Ausfertigungen – Diese Vereinbarung kann gleichzeitig in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle zusammen ein und dasselbe Dokument bilden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Speeki Sustainability Score®

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Menschenrechtspolitik